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Inakzeptable Scheinlösung beim Arbeitsgesetz – flexibleres Arbeiten für die ICT-Branche wird weiterhin verhindert

Mit der geplanten Anpassung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz hätte den Führungs- und Fachkräften in sogenannten Wissensberufen ein selbstbestimmtes und zeitlich flexibleres Arbeiten ermöglicht werden sollen. Der vorliegende Vernehmlassungsentwurf verpasst dieses Ziel leider vollständig: Es ist eine Scheinlösung, ohne tatsächlichen Beitrag zum flexibleren Arbeiten.

Mehr dazu in der Stellungnahme und Medienmitteilung.

Die Digitalisierung ist die Realität. Über 50% der Weltbevölkerung hat Zugang zum Internet und nutzt über Smartphones, Laptops und weitere mobile oder stationäre Geräte das unerschöpfliche Angebot digitaler Dienstleistungen in praktisch allen Lebensbereichen; rund um die Uhr und oft mehrere Stunden am Tag. Unternehmen in allen Branchen und Verwaltungen auf allen Staatsebenen transformieren ihre Prozesse in den digitalen Raum. Leistungsfähige Netzwerke und zahllose Sensoren unterstützen die umfassende digitale Steuerung der Transport-, Energie- und Kommunikationsflüsse.

Diese umfassende Digitalisierung verursacht eine explosionsartig wachsende Menge an Daten. Zahllose digitale Geräte, Applikationen und Sensoren speisen permanent einen gigantischen globalen Datenstrom. Diese Daten sind Basis für ein immer umfassenderes Wissen über jedes Individuum, jedes private Unternehmen und jede öffentliche Institution, welche die digitalen Infrastrukturen nutzen oder über andere Wege digital erfasst werden. Wer über diese Daten verfügt, kann daraus Wissen ableiten und Macht ausüben – zu wirtschaftlichen aber auch zu politischen Zwecken.

Im digitalen Zeitalter sind Daten die Basis für Macht und Reichtum. Über zwei Milliarden Menschen erfassen täglich ihre privatesten Daten auf Facebook, Whatsapp und Instagram. Unternehmen, die dank dieser Daten über bis dahin ungekannte globale, wirtschaftliche und politische Macht verfügen. Allen Bekenntnissen zum Schutz der Privatsphäre der User zum Trotz bleibt die gigantische Akkumulation privater Daten und deren Auswertung zu wirtschaftlichen Zwecken der Kern des Geschäftsmodells von Facebook. Mit der Internetwährung Libra folgt die Ausdehnung dieses Geschäftsmodells in den Bereich der Finanzdienstleistungen. Facebook-Dienstleistungen im Versicherungs-, Gesundheits- oder Bildungswesen werden sicherlich nicht mehr lange auf sich warten lassen. Politische Dienstleistungen sind zwar etwas heikler, aber der Tag ist nicht fern, an dem sich die datenbasierte Machtfrage stellt: wer weiss mehr über die Bürger einer Stadt oder eines Landes – die dortige Regierung oder Facebook? Dieselbe Frage lässt sich auch in Bezug auf Google, Amazon, Apple oder andere globale Digitalunternehmen stellen.

Selbstbestimmung im digitalen Zeitalter bedeutet Zugang und Nutzung der Daten, die ein Individuum, ein privates Unternehmen oder eine öffentliche Institution betreffen, zu kontrollieren, an den Ergebnissen der Nutzung zu partizipieren sowie die Möglichkeit, diese Daten selber ungehindert zu nutzen.

Angesichts der Datenkonzentration und -akkumulation bei den globalen Internetplattformen sowie der fehlenden Möglichkeit, Zugang und Nutzung dieser Daten zu kontrollieren, ist die digitale Selbstbestimmung der Schweiz akut bedroht. Die Daten über die Schweiz befinden sich nur zu einem kleinen und abnehmenden Teil unter Kontrolle der Schweizer Bürgerinnen und Bürger und ihrer Unternehmen und Institutionen. Die Schweiz steht – wie andere Länder auch – vor der grundsätzlichen Frage, wie sie die digitale Selbstbestimmung im Sinne der Kontrolle und der Nutzung von Daten in den nächsten Jahren und Jahrzehnten gewährleisten will und welche Massnahmen dazu notwendig sind.

Zur Verwirklichung der digitalen Selbstbestimmung sind der Schutz der Privatsphäre durch den Datenschutz sowie der Schutz des Geschäfts- und Amtsgeheimnisses notwendige aber noch keine hinreichenden Bedingungen. Zusätzlich braucht es Kenntnis über die Existenz dieser Daten, konkrete Kontroll- und Partizipationsinstrumente sowie Schnittstellen und Werkzeuge, um die Daten selber nutzen zu können.

Über diese Rechte und Instrumente hinaus erfordert die digitale Selbstbestimmung zusätzlich die Kooperation in der Datennutzung. Gegenüber der erdrückenden Datenmacht der globalen Internetplattformen sind einzelne Individuen, Unternehmen und Institutionen chancenlos. Der Zusammenschluss auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene zur gemeinsamen vertrauenswürdigen Nutzung der Daten ist daher eine weitere Grundbedingung für die digitale Selbstbestimmung einer Stadt, einer Region oder eines Landes.

Für die Verwirklichung der digitalen Selbstbestimmung braucht die Schweiz einen vertrauenswürdigen Datenraum, einen “Swiss Data Space”. Der Swiss Data Space ist die Summe der Massnahmen – politisch, rechtlich, wirtschaftlich, technisch und kulturell – um Zugang und Nutzung der Daten, welche sich auf die Schweiz beziehen zu kontrollieren; an den Ergebnissen dieser Nutzung zu partizipieren; die selbständige Nutzung der Daten zu ermöglichen und diese Daten über organisatorische Grenzen hinweg gemeinsam zu nutzen.

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Ausbildung, Weiterbildung und Lernen nehmen bei der CSS Versicherung einen wichtigen Stellenwert ein. Im Zuge der Digitalisierung müssen Lernprozesse und Lernformen angepasst und neu umgesetzt werden. Die CSS Versicherung hat darum Grundsätze einer Lernkultur formuliert, die die Basis für lebenslanges Lernen bilden.

Gemäss verschiedener Studien gehen in wenigen Jahren Millionen von Jobs durch Automatisierung verloren. Es wird aber auch prognostiziert, dass im Gegenzug sogar mehr neue Jobs entstehen. Die Automatisierung und die digitale Transformation der Wirtschaft schaffen unter dem Strich wahrscheinlich mehr Jobs als sie eliminieren.

Lebenslanges Lernen – aber wozu?

“I’ve said for years that in our fast paced world, learning is the work.” (Jay Cross 1944 – 2015)

In diesem Kontext besteht das Problem, dass die Qualifikationen der Personen, die einen Job verlieren, oft nicht den Qualifikationen entsprechen, die für neue Jobs erforderlich sind. Es entsteht eine Kompetenzenlücke (= «Skill-Gap»). Diese Lücke zu schliessen, darin besteht die Herausforderung der betrieblichen Bildung (= «Skilling Challenge») – insbesondere da viele dieser neuen Jobs noch gar nicht existieren und es die erforderlichen Kompetenzen erst festzulegen gilt.

Einige Trends und Entwicklungen sind allerding schon heute ersichtlich:

Vom Lernen zum Selbstlernen

Für die CSS ist Lebenslanges Lernen ein zentrales Thema. Der Leitsatz der neuen CSS Lernkultur lautet:

«Kompetente Mitarbeitende und ein wettbewerbsfähiges Unternehmen aufgrund von zukunftsorientierten Lernangeboten und selbstverantwortlichem Lernen.»

Ausbildung und Weiterbildung werden zu den zentralen strategischen Faktoren für die Wettbewerbsfähigkeit (Competitiveness) eines Unternehmens und der Marktfähigkeit (Employability) seiner Mitarbeitenden.

Die Digitale Transformation führt im Bereich Personalentwicklung zu einer Verlagerung von Führung und Lernen zu Selbstführung und Selbstlernen. Mitarbeitenden erhalten neue Lernmöglichkeiten und -formen, um sich selber weiterzubilden. Damit dies nachhaltig und erfolgreich gelingt, möchte die CSS eine (digitale) Selbst-Lernkultur etablieren und fördern:

Grundsätze der CSS Lernkultur

Abbildung: Die Komponenten der CSS Lernkultur (© CSS 2019)

Um Lebenslanges Lernen in der CSS konkret umzusetzen, wurden 12 Grundsätze entwickelt, die die Basis der Lernkultur bilden werden:

Mit dieser Lernkultur will die CSS Gruppe ihre führende Stellung bezüglich Ausbildung im eigenen Betrieb, aber auch in der Krankenversicherungsbranche weiter ausbauen und Lebenslanges Lernen fördern.

In den letzten zwei Jahren hat die CSS bereits einiges umgesetzt:

Im nächsten Jahr führt die CSS zudem eine neue Lernplattform ein, die den Fokus auf Selbstlernangebote sowie soziales und spielerisches Lernen setzt und dadurch Lebenslanges Lernen fördert.

Auf geht‘s

Die CSS setzt mit ihrer Lernkultur auf neue Lernformen – beim digitalen, wie auch beim Präsenzlernen. Die zwölf Grundsätze sind die Grundlage, um auch in Zukunft die richtigen Lernangebote bereitzustellen, um als Unternehmen und als Mitarbeitende wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Eigenverantwortung für den Lernfortschritt steht im Mittelpunkt und wird mit aktuellen Lerninhalten, einer modernen Lerninfrastruktur und verschiedenen Begleitmassnahmen untersützt.

Die CSS begrüsst die Kampagne von Digital Switzerland zu Lebenslangem Lernen und freut sich bereits darauf, sich mit Fachleuten und Interessierten zu diesem Thema auszutauschen.

CSS Gruppe – Warum wir teilnehmen – #SwissDigitalDay

Die Digitalisierung verändert Branchen und Berufe teilweise fundamental. Auch das Banking verändert sich weitgreifend. Über die nächsten fünf Jahren werden jedoch aufgrund des technologischen Fortschritts kaum Berufe vollständig wegfallen. Hingegen wandeln sich die Bank-Berufe schrittweise und die Digitalisierung schafft neue Jobprofile.

Unsere Mitarbeitenden werden mit neuen Technologien arbeiten und werden dadurch produktiver. Sie können so mehr Zeit mit komplexeren Aufgaben beziehungsweise mit ihren Kunden und deren Bedürfnisse verbringen. Darum brauchen wir Banken – aber auch andere Branchen – Mitarbeitende, die sowohl finanzielle Kenntnisse und technologische Expertise, als auch menschliches Einfühlungsvermögen mitbringen. Weshalb dieser Mix? Kunden werden in Zukunft mehr online machen wollen. Bei den grossen Entscheidungen im Leben, wie dem Kauf eines Eigenheims, der Gründung einer Firma oder der frühzeitigen Pensionierung, wollen Kunden auch künftig mit einem Berater zusammensitzen und diskutieren. Wir nennen dies „high tech und high touch“. Unser Anspruch ist dabei, das Beste aus beiden Welten miteinander zu verbinden: effiziente Technologie und exzellente persönliche Beratung.

Auswirkungen auf die Berufsbildung

Der Wandel betrifft nicht nur die bestehenden Berufsleute, sondern auch die künftigen Mitarbeitenden – und damit auch die Berufsbildung. Da viele einfachere Arbeiten automatisiert werden, wird es in Zukunft schwieriger für Lernende im ersten Lehrjahr geeignete Aufgaben anzubieten. In einem neuen Pilot bietet UBS in Zusammenarbeit mit Credit Suisse, CYP, und KV Zürich deshalb erstmals in der Region Zürich ein alternatives KV-Modell an, bei welchem die Lernenden im ersten Lehrjahr ausschliesslich die Berufsschule besuchen, um sich für künftige anspruchsvolle Arbeiten vorzubereiten .Dieses Modell „KV Berufsmaturität Fokus“ beinhaltet über den dreijährigen Lehrzeitraum die gleiche Anzahl Schullektionen wie die konventionelle Banklehre, jedoch anders aufgeteilt. Im zweiten und dritten Lehrjahr verbringen sie vier Tage pro Woche in der Bank am Arbeitsplatz und nur einen Tag in der Berufsschule. Mit der grösseren Präsenz am Arbeitsplatz im zweiten und dritten Lehrjahr werden die Lernenden komplexere Aufgaben übernehmen können – ihre Ausbildung wird dadurch intensiver und interessanter. Für die Bank sind sie gleichzeitig flexibler und kundenorientierter einsetzbar. Das kommt auch den Zielsetzungen und Bedürfnissen unserer Business-Einheiten, die die Lehrstellen anbieten, entgegen. Ab diesem Sommer bietet UBS aufgrund der gestiegenen digitalen Anforderungen zudem neben ihren beiden IT-Lehren mit Fachrichtungen Systemtechnik und Applikationsentwicklung neu die IT-Lehre zum Mediamatiker an.

Digitalisierung schafft in der Bankenwelt neue Jobprofile

Aufgrund der Digitalisierung sind in den letzten Jahren neue Berufe entstanden. Wir haben heute beispielsweise konzernweit über 1000 Roboter im Einsatz, die von rund 350 Mitarbeitenden entwickelt, programmiert und unterhalten werden. Diese Jobs gab es bis vor wenigen Jahren bei UBS noch nicht. Ähnlich verhält es sich in den Bereichen Data&Analytics, agile Softwareentwicklung, Cyber Security, künstliche Intelligenz, Social Media, Robotics Engineering oder Data Science. In diesen Gebieten werden ebenfalls neue Jobprofile entstehen, wie beispielsweise die neu etablierte Rolle des „Analytics Translators“, der sicherstellt, dass in einem Projekt alle die gleiche „Sprache“ sprechen, auf dieselben Ziele hinarbeiten und ein gemeinsames Verständnis von technischen Details und Kundenbedürfnissen besteht.

Breites Weiterbildungsangebot für Mitarbeitende

Um die Herausforderungen der digitalen Transformationen zu meistern und auch in Zukunft arbeitsmarktfähig zu sein, unterstützen wir unsere Mitarbeitenden mit zahlreichen Weiterbildungsangeboten. So haben wir dieses Jahr ein Ausbildungsprogramm mit Selbstzertifizierung lanciert, bei welchem sich alle Mitarbeitenden bezüglich Digitalisierung fit machen können. Denn unabhängig, wohin sich ein Mitarbeitender entwickeln will: In Zukunft werden sich alle in der einen oder anderen Form mit digitalen Themen beschäftigen. Zudem setzen wir auf interne Mobilität für eine gezielte Weiterentwicklung unserer Mitarbeitenden: Mit dem sogenannten Carrer Navigator unterstützen wir unsere Mitarbeitenden aktiv in ihrer Weiterentwicklung, indem ihnen mögliche Karrierewege in den verschiedenen Bereichen der Bank aufgezeigt werden. Im Rahmen unseres Programms „Lebenslanges Lernen“, das sich an Mitarbeitende ab Alter 42 richtet, bieten wir unter anderem Aus- und Fortbildungen in digitalen Tools, neuen Technologien am Arbeitsplatz sowie zu verschiedenen Themen der persönlichen Weiterentwicklung an.

UBS – Warum wir teilnehmen – #SwissDigitalDay

Mehr zum Thema: https://www.ubs.com/microsites/bildungsinitiative/de/professionals/life-long-learning.html

Wir alle schliessen regelmässig bewusst oder unbewusst auf digitalem Weg Verträge ab.

Beispielsweise wenn wir…

Die grosse Frage ist nun: Sind digital eingegangene Verträge vor dem Gesetz überhaupt rechtsgültig?

Der digitale Weg ist bei fast allen Vertragsarten möglich

Grundsätzlich lautet die Antwort “Ja”. Es gibt nur zwei Vertragsarten, die Du nicht auf dem digitalen Weg abschliessen kannst:

Der Ehevertrag gehört zu den wenigen Ausnahmen, die nicht digital abgeschlossen werden können. © Unsplash

Bei allen anderen Verträgen ist es möglich, den digitalen Weg zu wählen. Bei gewissen Vertragsarten verlangt das Gesetz aber einen vordefinierten Standard. Um den richtigen Standard zu bestimmen, musst du zwischen zwei Vertragsarten unterscheiden:

Verträge ohne Formvorschrift

Ein “Like” auf Facebook als gültiger Vertragsabschluss?

Das Schweizer Vertragsrecht basiert auf dem Prinzip der Formfreiheit: Wird vom Gesetz keine besondere Form verlangt und haben die Vertragsparteien auch keine solche vereinbart, kann ein Vertrag auf jegliche Art abgeschlossen werden:

In der Schweiz haben die meisten Verträge keine Formvorschrift. Dazu zählen Mietverträge, viele Formen von Arbeitsverträgen und die meisten Kaufverträge.

Eine Firma kann ihre Arbeitsverträge mit einem “Dauem-hoch” auf Facebook abschliessen lassen. © Unsplash

Google und Facebook haben also das Recht, unser Einverständnis für ihre AGB mit einem Klick einzuholen und die Post darf den Empfang eines Paketes durch eine Unterschrift auf einem Touch-Display bestätigen lassen. Und theoretisch könntest du deinen nächsten Mietvertrag via Skype abschliessen.

Rechtsgültig heisst nicht, dass der Vertrag vor Gericht standhält

Trotz Formfreiheit greifen Firmen bei wichtigen Verträgen oft auf Vertragsformen zurück, die ein hohes Mass an Überprüfbarkeit bieten. Denn selbst wenn ein per Skype-Gespräch abgeschlossener Vertrag theoretisch rechtsgültig ist – im Rechtsfall wird es schwierig, zu beweisen, dass der Vertrag je zustande kam und was die genauen Bedingungen waren.

Deshalb werden in der analogen Welt formfreie Verträge oft auf Papier gedruckt und handschriftlich unterschrieben, obwohl das vom Gesetz nicht gefordert wird.

Bei Mietverträgen herrscht die Formfreiheit. Trotzdem unterschreiben sie üblicherweise vor Hand. Die Vermieter wollen das Risiko nicht eingehen, dass im Falle eines Rechtsstreits die Beweiskraft fehlt. © Unsplash

Firmen halten sich an die Schriftform, obwohl das gesetzlich nicht gefordert ist

Dieselben Abwägungen gilt es in der digitalen Welt vorzunehmen. Wollen sich die Vertragsparteien sicher sein, dass der Vertrag vor Gericht standhält, ist ein “Daumen-hoch” auf Facebook als Willensbekundung kaum empfehlenswert. Eine Vertragspartei könnte beispielsweise behaupten, dass jemand unter ihrem Namen ein Profil erstellt hat –  Facebook überprüft ja nicht, ob der Profilinhaber wirklich der ist, der er behauptet zu sein.

Deshalb greifen Firmen auch in der digitalen Welt auf Formen zurück, die über das gesetzlich geforderte Level hinausgehen. Dabei können sie sich – wie in der analogen Welt üblich – an den Vorgaben für Verträge mit Schriftlichkeitserfordernis orientieren.

Verträge mit Schriftlichkeitserfordernis

Unterschrift auf Papier gültig, auf Touch-Display nicht?

Bei gewissen Vertragsarten verlangt das Gesetz die Schriftlichkeit. In der analogen Welt bedeutet das, dass die Vertragsbedingungen niedergeschrieben und von Hand unterzeichnet werden müssen.

Zu den Verträgen mit Schriftlichkeitserfordernis zählen z.B:

In der digitalen Welt müssen solche Verträge mit der “qualifizierten elektronischen Signatur”, kurz QES, signiert werden. Das ist der einzige E-Signatur-Standard, der der handschriftlichen Unterschrift vor dem Gesetz gleichgestellt ist. Möglich ist das über die online E-Signing Plattform Skribble.

Bei der QES wird nicht im herkömmlichen Sinne unterschrieben, also der Schriftzug des Namens unter den Arbeitsvertrag gesetzt. Auch nicht über ein elektronisches Touch-Display, wie man es z.B. beim Entgegennehmen von Postpaketen macht.

Das Unterschreiben auf einem Tablet-Computer hat nicht dieselbe Rechtsgültigkeit wie das Unterschreiben auf Papier. © Unsplash

Die rechtsgültige E-Signatur “QES” arbeitet mit Handy-Codes statt Namenszügen

Beim qualifizierten elektronischen Signieren wird dem Dokument ein elektronisches Zertifikat angehängt. Dieses gibt Auskunft über den Signaturzeitpunkt, die Identität des Signierenden und die Integrität des Dokuments.

Der Signierende bemerkt von diesem technologisch komplexen Prozess wenig – vorausgesetzt, er arbeitet mit einer Lösung, die auf hohe Benutzerfreundlichkeit optimiert ist.

Über die online E-Signing Plattform Skribble sieht der Prozess für die signierende Person so aus:

  1. Sie liest den Arbeitsvertrag auf dem Bildschirm durch.
  2. Sie ist mit dem Inhalt einverstanden und klickt auf “Signieren”.
  3. Sie bestätigt den Signiervorgang auf dem Mobiltelefon mit einem Code.

Fertig.

Der dritte Schritt ist notwendig, weil bei der QES aus Sicherheitsgründen eine doppelte Bekräftigung gefordert wird, die sogenannte “Zwei-Faktor-Authentifizierung”. Der Prozess ist vergleichbar mit dem Login ins E-Banking.

Das Signieren mit der rechtsgültigen elektronischen Signatur QES fühlt sich für den Signierenden an wie das Login ins E-Banking. © Unsplash

An der SmartSuisse 2019 in Basel wurde klar: Die heutigen Lösungen bewältigen das Mobilitätswachstum nicht. Es braucht neue Ansätze, ermöglicht durch Digitalisierung. Wie diese Lösungsansätze aussehen und welche Herausforderungen die Städte angehen, wurde unter Experten diskutiert. Eine der grössten Herausforderungen besteht darin, die komplexen Aufgaben der Städte mit gesamtheitlichen Konzepten anzugehen.

Innovationen wie das Internet der Dinge, Blockchains, künstliche Intelligenz oder autonome Technologien helfen, Dienstleistungen noch verlässlicher, einfacher und flexibler zu gestalten.

Unsere Grundversorgung bleibt die gleiche. Die Art und Weise, wie wir sie erleben, verändert sich jedoch. Wir tun es vernetzter, digitalisierter, nachhaltiger. Dadurch fügen sich Leistungen von Dienstleister noch nahtloser in den individuellen Alltag ein, vereinfachen das Leben und erhöhen dadurch die Lebensqualität der Bevölkerung. Dies sind auch wichtige Ziele in Smart Citys.

Lösungen für Logistik und Mobilität

Vor allem in der Logistik und der Mobilität müssen neue vernetzte Konzepte entworfen werden, wobei Städte und Gemeinden bei deren Herausforderungen unterstützt werden. Logistik und Mobilität sollen vernetzter, individueller und effizienter werden, gleichzeitig aber weniger Staus, weniger Lärm und weniger Umweltbelastung verursachen.

Mit diesem Ziel wird auch die Verarbeitung und Zustellung von Paketen grundlegend neu organisiert. Bis 2020 werden drei neue regionale Paketzentren in Cadenazzo (TI), Untervaz (GR) und Vétroz (VS) gebaut. Auch neue Zustellmodelle wie zum Beispiel Micro-Hubs werden getestet. Das sind kleine Umschlagplätze für Pakete, die an zentralen Stellen in Städten platziert und für die Zustellung genutzt werden. Die Zustellung könnte unter anderem mit elektrischen Ladevelos erfolgen, welche die Waren ins Herz der Stadt bringen.

In Bereichen der innerstädtischen Logistik zeigen sich weitere Probleme. Eine grosse Herausforderung sind Baustellen mitten in der Stadt. Der Platz ist sehr beschränkt, weshalb die Abläufe minutiös geplant werden und exakt ineinandergreifen müssen. Hier kann mit Expertise ein Beitrag geleistet werden, indem auf Baustellen die Logistik mittels Einsatz von neusten Technologien intelligent und damit effizienter gestaltet wird.

In der Mobilität ist ein wichtiges Ziel, dass die Bürgerinnen und Bürger Verkehrsmittel individuell nutzen und kombinieren können. Ob ÖV, (Leih-)Velo, Auto oder Taxi – erst durch eine Verknüpfung lassen sich die Potenziale der verschiedenen Verkehrsmittel und des gesamten Verkehrssystems optimal erschliessen.

Wie dies umgesetzt werden kann, wird zum Beispiel im Mobilitätslabor in Sion getestet. Ein aktuelles Pilotprojekt ist «Kollibri» in Brugg (AG). Dabei werden Shuttlebusse eingesetzt, in denen für Passagiere mit ähnlichen Fahrten gebündelt werden. Fahrgäste gelangen bequem bis zu ihrer Haustüre, teilen sich aber ein Fahrzeug. Kollibri kombiniert individuelle Mobilität mit attraktiven Preisen.

Das Mobilitätslabor und das Projekt Kollibri zeigen exemplarisch, dass gerade bei Smart City die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure sehr wichtig ist. Nur in enger Abstimmung können Themen geordnet angegangen und gelöst werden. Dies hat sich auch an der SmartSuisse gezeigt.

Von Claudia Pletscher, Leiterin Entwicklung und Innovation bei der Post

Die Schweizerische Post – Warum wir teilnehmen – #SwissDigitalDay 

Reizüberflutung, ständige Erreichbarkeit – die Digitalisierung löst Stress aus. Gleichzeitig eröffnet sie aber auch Möglichkeiten: Apps für mehr Achtsamkeit werden immer beliebter.

So schlafen Sie tiefer

Playlists, Podcasts und Hörspiele lassen Sie sanft ins Land der Träume gleiten. Auch schlaffördernde Hintergrundgeräusche wie Meeresrauschen oder Gewitter wirken beruhigend. Wer sich vor dem Schlafen aktiv entspannen möchte, setzt auf Meditations-Apps. Dank Schlaftrackern wissen Sie am nächsten Tag zudem genau, wie lange und wie tief Sie geschlafen haben. Und damit Sie optimal in den Tag starten, gibt es auch verschiedene Übungen und Meditationen zum Thema «Aufwachen».

So konzentrieren Sie sich besser

verschiedenen Apps können Sie den Zugriff auf bestimmte Apps oder Webseiten für definierte Zeiträume sperren. Das verhindert, dass Sie sich ablenken lassen. Hintergrundgeräusche und konzentrationsfördernde Musik finden Sie in verschiedenen Apps. Und dank Meditations-Apps lernen Sie, sich im Moment und auch längerfristig besser zu fokussieren.

So motivieren Sie sich einfacher

Apps mit Informationen und Tipps zu Zeitmanagement und Zielsetzung unterstützen Sie bei Ihrer Planung. Setzen Sie sich Ziele und legen Sie diese fest. Tauschen Sie sich in Communitys über Ihre Fortschritte aus. Legen Sie To-do-Listen an. In der klassischen Variante haken Sie die erledigten Aufgaben einfach ab. In der spielerischen Variante erhalten Sie Pluspunkte für erledigte Aufgaben und erreichen so neue Levels. Für Erholungspausen mit kurzen Entspannungsübungen nutzen Sie wiederum Meditations-Apps.

Entspannungsübung: «Ruhe einkehren lassen»

In der Helsana Coach App finden Sie verschiedene Übungen, um sich zu entspannen. Audio-Anleitungen führen Sie durch die Meditationen. Nehmen Sie sich jetzt vier Minuten Zeit und probieren Sie die Entspannungsübung «Ruhe einkehren lassen» aus:

Nehmen Sie eine Ihnen angenehme Position im Sitzen oder Liegen ein. Sehen Sie zu, dass Sie für die nächsten Minuten ungestört sind. Schliessen Sie Ihre Augen und konzentrieren Sie sich ausschliesslich auf Ihren Atem – ohne ihn beeinflussen zu wollen. Nehmen Sie einen tiefen Atemzug ein und atmen Sie voll und ganz aus. Beginnen Sie nun, Ihre Atemzüge zu zählen. Eins mit der Einatmung, zwei mit der Ausatmung, bis Sie bei zehn angekommen sind. Der Atem fliesst hier natürlich durch die Nase ein und aus. Spüren Sie, wie sich der Brustkorb leicht hebt und wieder senkt. Wenn Sie mit dem Zählen bei zehn angekommen sind, dann fangen Sie einfach wieder mit eins an. Sollten Ihre Gedanken woanders hinwandern, bringen Sie Ihre Wahrnehmung sanft zum Beobachten und Zählen des Atems zurück. Und wenn Sie vergessen sollten, bei welcher Zahl Sie gerade waren, dann beginnen Sie einfach wieder bei eins. Nach einer Weile werden Sie bemerken, dass Ihr Atemfluss ganz ruhig und gleichmässig fliesst. Auch Ihr Gedankenstrom hat sich nun ein wenig beruhigt. Jetzt können Sie aufhören zu zählen. Verweilen Sie jetzt einige Momente in diesem angenehmen Raum der Stille. Laden Sie die Stille sozusagen zu sich ein und lassen Sie innerlich Ruhe einkehren. Seien Sie ganz präsent im Hier und Jetzt. Atmen Sie einige Male tief ein und aus, um aus dieser Meditation zurückzukommen. Strecken Sie sich, wenn Sie das möchten, und öffnen Sie ganz langsam die Augen. Bleiben Sie noch für einen Moment sitzen. Bevor Sie wieder aufstehen, fragen Sie sich einmal, wie es Ihnen jetzt geht. Fühlen Sie sich ruhiger und entspannter als noch vor einigen Minuten?

Diese Entspannungsübung von der Helsana Coach App können Sie übrigens am 3. September beim Digitaltag Schweiz im Hauptbahnhof Zürich vor Ort testen.

Helsana Versicherungen- Warum wir teilnehmen – #SwissDigitalDay

Ferienzeit ist Urlaubszeit – auch für Imker. Doch wer versorgt in dieser Zeit die Bienen? Der vernetzte Bienenstock hilft Imkern bei der Bienenpflege. Der Bienenzüchter hat stets ein Auge auf seine Bienen ohne persönlich vor Ort zu sein.

Die Schweiz schwitzt bei Spitzentemperaturen von über 35 Grad. Auch die Bienen leiden an heissen Tagen. Sie sind wichtig für die Natur und das biologische Gleichgewicht. Wer kümmert sich um die Honigbienen, wenn der Imker im wohlverdienten Urlaub ist?

Bienen haben keinen Urlaub – Imker schon

Mehr als 17’500 Imker und Imkerinnen gibt es in der Schweiz. Die meisten von ihnen betreiben es als Hobby. Sie kümmern sich um rund 165’000 Bienenvölker. Und in der Urlaubszeit? Bienen kann man nicht wie Hunde oder Katzen in eine Pension geben. Vielleicht schaut der nette Nachbar regelmässig beim Bienenstock vorbei? Vielleicht findet man in der Nähe einen anderen Imker für die Urlaubsvertretung?

Oder man vernetzt die kleinste Industrieanlage der Welt mit 40’000 Mitarbeitenden auf einem halben Quadratmeter mit dem Internet der Dinge (kurz IoT). Und beobachtet ganz entspannt aus dem Urlaubsort, wie es den Bienen daheim geht. Möglich macht dies eine intelligente IoT-Technik unter dem Bienenstock und das Maschinen- und Sensorennetz (kurz: NB-IoT) der Telekom.

Babyphone für Bienen im Internet der Dinge

Das «Babyphone» für Bienen misst mittels Sensoren die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und das Gewicht des Bienenstocks. Es informiert auch über Aktivitäten und die Gesundheit der Bewohner. Dafür erfasst es die Geräuschkulisse im Bienenstock.

Der digitale Bienenstock und das Internet der Dinge -einfach erklärt in unseren Netzgeschichten 

Die Telekom sammelt die Bienen-Daten, analysiert sie und bereitet sie für Imker auf. Alle Informationen werden in die Cloud gelegt. So lassen sich Krankheiten und andere wichtige Indikatoren für Bienenzüchter vorhersagen. Der urlaubende Imker schaut sich per Smartphone oder Tablet aus der Ferne die Daten in der Cloud an. Er greift nur bei Auffälligkeiten ein und vermeidet so unnötige Fahrten zum Bienenvolk – für sich oder seine Urlaubsvertretung. Und die fleissigen Honigbienen werden nicht unnötig gestört. Das ist wichtig, denn jede Biene fliegt für ein Pfund Honig drei Mal um die Erde.

Weitere Informationen zum digitalen Bienenstock und die Möglichkeiten, die das Internet der Dinge bietet, kann man live und in Farbe am Digitaltag am 3. September 2019 am Stand der T-Systems Schweiz in der Themenwelt «Smart City» im Hauptbahnhof in Zürich erleben. Komm auch vorbei.

T-Systems – Warum wir teilnehmen – #SwissDigitalDay  

Heute lässt sich durch Apps und Smartwatches ganz einfach messen und tracken, wieviel wir selbst zu unserer Gesundheit beitragen: Bewegen wir uns ausreichend? Wie hoch ist unser Blutdruck? Ernähren wir uns gesund? Schlafen wir genug? Das macht Vergleiche möglich – und könnte schlussendlich das Solidaritätsprinzip im Gesundheitswesen zum Wanken bringen. Dann nämlich, wenn die Bevölkerung, die sich fit hält und gesund lebt, Vorteile bei den Krankenversicherungsprämien einfordert und sich diese durchsetzen sollten. 

Zu den Merkmalen der Datengesellschaft gehört nicht nur der technische Fortschritt durch digitale Möglichkeiten, sondern auch ein Wandel des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Das menschliche Verhalten wird immer besser messbar, was Vergleiche und eine Rangordnung möglich macht.

Aber was bedeutet dies für den gesellschaftlichen Kitt? Welche Solidaritäten sind dem Bürger wichtig? Und was sind die Folgen des zunehmend gläsernen Menschen für das Versicherungsprinzip? Diese gesellschaftlichen Aspekte des digitalen Wandels hat die Stiftung Sanitas Krankenversicherung mit dem Monitor «Datengesellschaft und Solidarität» 2019 zum zweiten Mal von der Forschungsstelle sotomo untersuchen lassen und will mit den Resultaten einen Beitrag an den öffentlichen Dialog leisten.

Solidarität unter Druck

Im Grundsatz erachtet der überwiegende Teil der Befragten die Solidarität in der Gesellschaft als wichtig. Für je 61 Prozent der Befragten sind die Solidarität der Reichen mit den Armen sowie der Jungen mit den Alten besonders wichtig.

Für 56 Prozent gilt dies für die Solidarität der Gesunden mit den Kranken und nur für 39 Prozent für diejenige der Älteren mit den Jüngeren. Und es erstaunt nicht, dass eine Mehrheit der Befragten (53 Prozent) davon ausgeht, dass sich der digitale Wandel eher negativ auf die gesellschaftliche Solidarität auswirkt.

Als Folge des Wandels sehen die Umfrageteilnehmer Überwachung, Verlust von Individualität, Leistungsdruck, effizientere Abläufe und mehr Möglichkeiten, jedoch am wenigsten «mehr Solidarität untereinander».

Klare Diskrepanz zwischen Wunsch und Verhalten

Die Studie macht deutlich: Die Bevölkerung sieht und nutzt die positiven Aspekte des digitalen Wandels und treibt dessen Entwicklung durch die eigene Nutzung digitaler Angebote weiter an.

Gleichzeitig macht sie sich aber beträchtliche Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt. 58 Prozent der Befragten sind zudem überzeugt, dass neue Formen von Solidarität, beispielsweise die gegenseitige Unterstützung in der Sharing Economy, einen Verlust an gesellschaftlichem Kitt nicht wettmachen können.

Mehr Befürworter für verhaltensabhängige Versicherungsmodelle

Sollen Personen, die sich fit halten und gesund ernähren, weniger Krankenversicherungsprämie zahlen als andere? Dieser Aussage stimmten 49 Prozent der Befragten zu und 46 Prozent waren dagegen. Die Befürworter 2019 sind im Vergleich zu 2018 (40 Prozent) deutlich gestiegen. Verhaltensabhängige Versicherungsprämien für die Gesundheit finden somit deutlich mehr Akzeptanz.

Die Personen, die ihre eigene Lebensweise gesünder einschätzen als die von anderen gleichen Alters, fänden solche verhaltensabhängigen Prämienrabatte sogar zu fast zwei Dritteln (63 Prozent) angemessen. Von jenen, die angeben weniger gesund zu leben, sind fast zwei Drittel dagegen.

Durch mehr Lebensvermessung und Wissen um die individuelle Gesundheit steigt somit der Druck auf die Solidarität im Gesundheitswesen, obwohl die Befragten diese grundsätzlich als wichtig erachten.

Digitalisierung fördert Leistungscharakter der Gesellschaft

Die meisten Befragten sind sich einig, dass die Digitalisierung den Leistungsdruck in der Gesellschaft fördert und Gewinner wie Verlierer hervorbringt. Wer jung, flexibel, gebildet und leistungsorientiert ist, den sehen die Befragten auf der Gewinnerseite. Ältere, Arme und weniger Gebildete werden dagegen als die Benachteiligten des digitalen Wandels angesehen.

Der Leistungscharakter der digitalen Gesellschaft verursacht aber gleichzeitig Stress. So sehen sich drei Viertel der 18- bis 35-Jährigen durch die digitale Vermessung von Leistungs- und Lebensdaten (Life Tracking und Social Media) unter zusätzlichem Leistungsdruck. Eine Belastung, welche die jüngere Generation jedoch als Begleiterscheinung des digitalen Wandels hinnimmt zugunsten von neuen und personalisierten digitalen Angeboten.

Wie kann die gewünschte gesellschaftliche Solidarität in der digitalen Welt erhalten werden? Dies sollte in einer gesellschaftlichen und politischen Debatte vermehrt diskutiert werden.

Sanitas bietet der Bevölkerung am Digitaltag 2019 im Hauptbahnhof Zürich die Gelegenheit, einzelne Fragen aus dem Monitor «Datengesellschaft und Solidarität» 2019 am Stand zu diskutieren: https://www.digitaltag.swiss/programm/solidaritat-in-der-datengesellschaft-wie-weiter/

Über die Studie

Die Forschungsstelle sotomo hat im Februar 2019 2074 Personen zu ihrem Verhalten und der Einstellung zur Solidarität im Kontext der Digitalisierung online befragt. Die gezielte Personenauswahl und Gewichtung sichert eine repräsentative Stichprobe, die nahe an der Zusammensetzung der Bevölkerung in der Schweiz ab 18 Jahren liegt. Die Studie führt die erste Befragungswelle von 2018 weiter.

Download der Studie: www.sanitas.com/stiftung-umfrage

Sanitas – Warum wir teilnehmen – #SwissDigitalDay

Die Autorin Andrea Gerfin ist über LinkedIN und die Stiftung Sanitas Krankenversicherung erreichbar.