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KMU-Strategien im digitalen Zeitalter – ungenutzte Potenziale für die strategische Transformation

Die neue Studie «Strategieentwicklung im digitalen Zeitalter» der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW, des Strategylab und weiteren Projektpartnern gibt Einsicht in den aktuellen Stand der Strategieentwicklung im digitalen Zeitalter. Die daraus entstandene Publikation bietet zudem einen Praxisleitfaden mit vielen Checklisten und Strategievorlagen für die eigene digitale Transformation.

Die Studie «Strategieentwicklung im digitalen Zeitalter» – als bereits dritte von der FHNW publizierte Schweizer Studie zur digitalen Transformation – zeigt mit über 1’800 Teilnehmenden, dass nur die Hälfte der KMU (dafür mehr Grossunternehmen) über eine digitale Strategie verfügen. So fehlen in vielen KMU eine formulierte Strategie, welche die digitale Stossrichtung für die nächsten Jahre festhält. Dieser Wert ist gemäss Studienleiter Prof. Dr. Marc K. Peter – speziell in einem wettbewerbsintensiven, von neuen Technologien getriebenen und globalen Umfeld – zu niedrig.

Es führen auch nur die Hälfte der Schweizer KMU mindestens einmal jährlich eine Marktanalyse durch, ein Viertel sogar nie. Über die Hälfte der KMU geht davon aus, dass die Unternehmensstrategie in den nächsten zwei bis drei Jahren aufgrund der andauernden digitalen Transformation angepasst werden muss. Ein Drittel der KMU geht davon aus, dass digitale Strategien der Konkurrenz das eigene Geschäft bedrohen. Auch dies ist ein hoher Anteil von Unternehmen, welche sich bedroht fühlen; und ein zu kleiner Anteil von Unternehmen, welche über eine digitale Strategie verfügen.

Diese Studienresultate demonstrieren die Notwendigkeit von strategischen Diskussionen, Ideen und Plänen in Schweizer Unternehmen. Dies zeigt auch die Tatsache, dass in den letzten zwei Jahren knapp die Hälfte der Schweizer KMU ihre Markt- bzw.
Marketingpositionierung zumindest teilweise bereits modifiziert hat.

Wichtige Erkenntnisse zur Strategiearbeit in Schweizer KMU:

Das Projektteam hat auf Grundlage der Ergebnisse einen Praxisleitfaden (kostenlos erhältlich auf www.strategische-transformation.ch) mit einem Strategieprozess und einem Strategiecheck (durchführbar auf www.digital strategy-check.ch) für das digitale Zeitalter entwickelt. Die Grundlage hierfür bildet die ACT-Methode (Analyse, Create, Transform), welche das Strategylab mit vielen Fallstudien, Checklisten, einem Workshop-Canvas und Vorlagen für die Strategiearbeit in Unternehmen ergänzte.

Das Forschungsprojekt wurde von verschiedenen Partnern (Bank WIR, die Mobiliar, AECS Swisscard, Lenovo, Rahn+Bodmer, Swiss Export, KMU Next, digitalswitzerland und die Gewerbezeitung) sowie Autorinnen und Autoren unterstützt.

Die Publikation mit den Forschungsergebnissen, dem Praxisleitfaden und allen Vorlagen kann auf www.strategische-transformation.ch kostenlos bezogen werden.

Weitere Informationen:
www.strategische-transformation.ch
www.digital-strategy-check.ch
www.strategylab.net
www.fhnw.ch/wirtschaft

Die Sommersession 2021 wurde stark durch Ereignisse ausserhalb des Parlaments geprägt: Insbesondere der Entscheid des Bundesrats, die Verhandlungen mit der EU zum Institutionellen Abkommen InstA abzubrechen, die Ankündigung der G7-Staaten für eine globale Mindeststeuer von 15 Prozent und die Ablehnung des CO2-Gesetzes an der Urne sorgten für Gesprächsstoff auf dem politischen Parkett. Aus Sicht von digitalswitzerland war es eine vollgepackte Sommersession: Es wurden nicht weniger als 50 Geschäfte zur Digitalpolitik behandelt und über 30 neue Vorstösse eingereicht.


Behandelte Geschäfte

Mit der Verabschiedung des «Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich» im National- und Ständerat wird E-Government in der Schweiz einen Schritt vorangebracht. Dank dem Einsatz des Nationalrats werden künftig alle Kantone verpflichtet, elektronische Lösungen für die Steuern anzubieten. Wann genau es so weit sein wird, entscheidet der Bundesrat.

Eine erste Hürde nahm die E-Government-Motion «Vollständig digitale Unternehmensgründung sicherstellen» von Andri Silberschmidt (FDP/ZH). Er fordert vom Bundesrat mehr Einsatz, dass die Unternehmensgründung endlich rein digital und somit medienbruchfrei möglich wird. Hierfür soll der Bundesrat Elemente wie die Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur, die Einführung einer digitalen öffentlichen Urkunde (EÖBG) wie auch die Aktivierung des Schweizerischen Registers der Urkundspersonen (UPReg) unterstützen. Nach der Zustimmung im Nationalrat ist nun der Ständerat am Zug.

Im Nationalrat

Der Nationalrat hat sich erneut mit der Botschaft über den «Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele» beschäftigt, in welchem Plattformdienste für Filme, Videos und Videospiele verpflichtet werden, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten, elterliche Kontrollen zu ermöglichen und eine Meldestelle anzubieten. In der Detailberatung wurde leider verpasst, die Schweizer Regulierung an die europäische audiovisuelle Mediendienstrichtlinie (AVMD) anzupassen, wie es in einem gemeinsamen Schreiben von asut, digitalswitzerland und weiteren Playern aus der Digitalwirtschaft gefordert worden war. Damit droht ein aufwändiger «Swiss Finish». Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Weiter sprach sich der Nationalrat für zwei Geschäfte zum Ausbau der digitalen Infrastruktur aus: Als Erstrat sagte er ja zur Motion «Mobilfunknetz. Die Rahmenbedingungen für einen raschen Aufbau jetzt schaffen» der FDP-Liberale Fraktion. Das Postulat «Hochbreitbandstrategie des Bundes» seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen nahm er ebenfalls an und überwies es damit zur Erledigung an den Bundesrat.

Die sechs gleichlautenden E-ID-Motionen mit dem Titel «Vertrauenswürdige, staatliche E-ID» hätten dank der Zustimmung des Bundesrats am letzten Tag der Session im Nationalrat im Schnellverfahren durchgewunken werden sollen. Die Bekämpfung der Vorstösse durch Jean-Luc Addor (SVP/VS) verhinderte dies. Die Beratung wird nun erst in der nächsten Session stattfinden.

Im Ständerat

Der Ständerat hat sich als Zweitrat im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 mit der Revision des Filmgesetzes auseinandergesetzt; auch bekannt als «Lex Netflix». Hierbei ging er weiter als der Nationalrat: Er forderte, wie der Bundesrat, dass Streaming-Dienste 4 Prozent ihrer Einnahmen in der Schweiz in das Schweizer Filmschaffen investieren müssen. Der Nationalrat hatte 1 Prozent beschlossen. Zudem sprach sich der Ständerat gegen Ausnahmeregelungen für sprachregionale TV-Anbieter und Unternehmen, die Kommunikationsnetze betreiben, aus. Die 30 Prozent Quote für den europäischen Film war wie im Nationalrat unbestritten. Das Geschäft geht zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.

Wie erwartet, hat der Ständerat die Frist für die Beratung der parlamentarischen Initiative von Konrad Graber (Mitte/LU) «Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle» erneut verlängert. Der Rat will zuerst die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV 2) abwarten. Damit will das Seco die Anliegen von Graber auf dem Verordungsweg umsetzen. Der Vorschlag des Seco ist jedoch absolut inakzeptabel: Die gesamte ICT-Branche wurde ausgeklammert; nach dem Seco sollen nur Betriebe aus der Rechts-, Steuer-, Unternehmens-, Management- oder Kommunikationsberatung von der Flexibilisierung profitieren können (siehe laufende Vernehmlassung ArGV 2).

Weiter wurden, ebenfalls wie erwartet, die beiden parlamentarischen Initiativen «Daten sind das höchste Gut privater Unternehmen. Datenherausgabe beim Konkurs von Providern regeln» von Marcel Dobler (FDP/SG) und «Steuerliche Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen bei Start-ups und Familienunternehmen deutlich reduzieren» von Ruedi Noser (FDP/ZH) im Rat abgeschrieben, da die Anliegen in der Zwischenzeit bereits auf anderem Wege umgesetzt wurden.


Neue Vorstösse

Bei den neu eingereichten Vorstössen fällt die Motion «Auftrag für die Mitwirkung an der Europäischen Regulierung der Digitalisierung» von Judith Bellaiche (glp/ZH) auf. Sie verlangt vom Bundesrat die Erarbeitung einer Position zur europäischen Regulierung der Digitalisierung und die Vertretung der Interessen der Schweiz. Insbesondere bei aktuellen Grossprojekten wie dem Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA). Weiter fällt die Motion «Arbeitsgesetz gilt auch für Anbieter der Plattform-Ökonomie» von Mattea Meyer (SP/ZH) auf. Sie verlangt, dass die kantonalen Arbeitsämter die Einhaltung des Arbeitsrechts bei Anbietern der Plattform-Ökonomie kontrollieren und durchsetzen.

Und schliesslich machen sich der InstA-Abbruch und die globale 15-Prozent-Mindeststeuer auch bei den neu eingereichten Vorstössen bemerkbar – es wurden von verschiedenen Parteien Fragen und Vorstösse eingereicht.


Alle weiteren neuen Vorstösse und Informationen zur Session finden Sie auf der Monitoring-Plattform politoscope.ch. Diese wird exklusiv unseren Mitgliedern zur Verfügung gestellt.

Bei Fragen und für Auskünfte kontaktieren Sie uns unter politics@digitalswitzerland.com.

Andreas W. Kaelin, Deputy Managing Director, Geschäftsstelle Bern

Der Nationalrat berät am ersten Sessionstag zum zweiten Mal das Bundesgesetz für «Elektronische Verfahren im Steuerbereich», mit welchem das Steuerverfahren schweizweit digitalisiert werden soll. Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat dem Bundesrat die Kompetenz über den Entscheid erteilen, ab wann genau elektronische Verfahren obligatorisch sein sollen. Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hält am Beschluss des Nationalrats fest und empfiehlt, die Möglichkeit elektronischer Verfahren verbindlich im Gesetz zu verankern. Die WAK-N begründet dies damit, dass ab der Steuerperiode 2021 alle Kantone für die Einreichung der Steuererklärung das elektronische Verfahren anbieten werden. 

Der Ständerat beschäftigt sich am 8. März im Rahmen der Kulturbotschaft 2021-2024 mit der Revision des Filmgesetzes; auch bekannt als «Lex Netflix». Neu sollen Streamingdienste und Fernsehanbieter verpflichtet werden, einen Teil ihrer Einnahmen in das Schweizer Filmschaffen zu investieren und 30 Prozent europäische Filme anbieten. Der Nationalrat hatte in der Herbstsession die 30-Prozent-Quote für europäische Filme klar angenommen. Während die Film-Quote unbestritten scheint, gibt es unterschiedliche Positionen in Bezug auf die Höhe der Investitionspflicht (1-4 Prozent) und allfällige Ausnahmeregelungen. 

Als Erstrat berät der Nationalrat am 17. März das Bundesgesetz «Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele». In der Botschaft werden Verpflichtung zur klaren und einheitlichen Alterskennzeichnung und -kontrollen vorgeschrieben. Weiter sollen die Anbieterinnen von Plattformdiensten für Videos oder Videospiele (z. B. YouTube, Twitch) dazu verpflichtet werden, ein System zur Altersüberprüfung einzurichten, die elterliche Kontrolle zu ermöglichen und eine Meldestelle einrichten. Damit will der Bundesrat ein europaweit vergleichbares Jugendschutzniveau gewährleisten (orientiert an der 2018 revidierte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, AVMD-Richtlinie). 

Der Ständerat setzt sich als zweitberatender Rat mit der Motion «Zukunftsfähige Daten-Infrastruktur und Daten-Governance in der Bundesverwaltung» der Finanzkommission des Nationalrats auseinander. Diese fordert vom Bundesrat die Schaffung eines zentralen, standardisierten Zugangs zu den digitalen Daten und Prozessen der gesamten Bundesverwaltung. Im Sinne eines «Daten Hub» soll der digitale Austausch zwischen Behörden der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft verbessert werden. Der Nationalrat nahm die Motion in der Wintersession 2020 an. 

Ebenfalls in der kleinen Kammer traktandiert ist die Motion «Vorbereitung der Einführung einer Digitalsteuer» von Christian Levrat (SP/FR). Levrat fordert vom Bundesrat eine Schweizer Sonderlösung für die Besteuerung der digitalen Wirtschaft, falls die Verhandlungen im Rahmen der OECD zu diesem Thema im Juni 2021 nicht zu einem Ergebnis führen sollten. Diese Bestimmungen sollen insbesondere die grossen Technologiekonzerne (GAFA) betreffen und seien mit den Nachbarländern und den Staaten der EU zu koordinieren.

In der Frühjahrssession sind zudem auffallend viele Vorstösse rund um die Digitalisierung des Gesundheitswesens traktandiert.


Der vollständige Ausblick auf die Session steht exklusiv den digitalswitzerland und ePower Mitgliedern zur Verfügung.

Login via politoscope.ch

Analyse & Massnahmen zur Sicherung der digitalen Lieferkette

Das Internet verbindet zunehmend Menschen und Maschinen und hat unser Leben bereits heute nachhaltig verändert. Während die Integrität und Sicherheit von Produkten aus traditionellen Branchen vor der Marktzulassung auf gewisse Fragestellungen hin überprüft werden (z.B. im Bereich Mobilität, Lebensmittel, Medikamente, etc.), werden Qualität und Sicherheit vieler digitaler Produkte oft nicht hinreichend überprüft. Die Gründe dafür sind vielfältig. So ist beispielsweise die heutige Sicherheit der Lieferkette (Supply Chain) digitaler Produkte oft unzulänglich und untergräbt bestehende Sicherheitsvorkehrungen. Auch ist es Entscheidungsträgern mangels fundierter und transparenter Informationen oft nicht möglich, nachhaltige Entscheidungen zu treffen.

Durch die fortschreitende Digitalisierung kann die Unkenntnis über das Sicherheitsniveau der eingesetzten Produkte zu kritischen Bedrohungen führen. Kommen nicht vollständig geprüfte Produkte in kritischen Infrastrukturen zum Einsatz, so sind Bedrohungen unter Umständen flächendeckend und gefährden die Versorgung der Gesellschaft in den Bereichen Elektrizität, Medizin, Mobilität und physischer Schutz. Die einhergehenden Risiken sind oft abstrakt und entwickeln sich schleichend, in der Folge wurden sie lange Zeit kaum wahrgenommen und haben sich bis heute fortwährend kumuliert.

Die Arbeitsgruppe Supply Chain Security analysiert den Umgang mit Technologierisiken in anderen Industrien (Bsp. Strom), darauf aufbauend identifiziert und dokumentiert sie notwendige Massnahmen für eine sichere Digitalisierung. Unter anderem werden folgende Fragestellungen bearbeitet:

Die Gesellschaft ist heute gefordert, bekannte und vermeidbare Fehler zu verhindern, damit die Chancen der Digitalisierung deren Risiken überwiegen.