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Stefan Metzger wird neuer Geschäftsführer

Zürich, 23. Dezember 2021 – Nicolas Bürer, Managing Director von digitalswitzerland, verlässt die Standort-Initiative per Januar 2022 auf eigenen Wunsch. Sein Nachfolger wird Stefan Metzger, seit 13 Jahren verantwortlich für das Schweizer Geschäft des IT-Beratungsunternehmens «Cognizant». Diana Engetschwiler, Leiterin des Schweizer Digitaltags, wird stellvertretende Geschäftsführerin und folgt auf Sébastien Kulling, der zur digitalswitzerland Stiftung wechselt.

Nach rund fünf erfolgreichen Jahren als Geschäftsführer von digitalswitzerland wird sich Nicolas Bürer beruflich neu orientieren. Bürer verlässt die Standort-Initiative per Januar nächsten Jahres. Bürer stiess 2016 als Geschäftsführer zur Organisation, welche unter seiner Führung landesweit ausgebaut worden ist und mittlerweile 240 Organisationen als Partner zählt. Letztes Jahr verantwortete Bürer zudem den operativen Zusammenschluss mit dem Dachverband der Schweizer ICT-Wirtschaft «ICTswitzerland». Das Ziel von digitalswitzerland ist die Positionierung der Schweiz als weltweit führender, digitaler Innovationsstandort.

«Ich danke Nicolas herzlich für sein Engagement für digitalswitzerland», sagt Präsident Sascha Zahnd. «Er hat die Initiative erfolgreich weiterentwickelt und die einst regionale Vision für Zürich in eine landesweite und mittlerweile sogar globale Bewegung transformiert – damit sind wir für die Zukunft solide aufgestellt. Für sein nächstes berufliches Kapitel wünsche ich Nicolas schon jetzt nur das Beste und ich freue mich, dass er digitalswitzerland auch weiterhin beratend zur Seite stehen wird.»

Die Geschäftsführung von digitalswitzerland übernimmt neu der Digitalexperte Stefan Metzger. Zuletzt verantwortete Metzger während 13 Jahren als Country Managing Director das Schweizer Geschäft des weltweit tätigen IT-Beratungsunternehmens «Cognizant», das Grosskunden aus den Bereichen Banking und Finance, Versicherungen, Biowissenschaften und Pharma sowie Einzelhandel und Konsumgüter bedient. Seit einem Jahr engagiert sich Metzger für digitalswitzerland und war Mitglied des Executive Committees.

«Digitale Kompetenz und Innovationskraft eines Landes werden zentral für jedes Land», sagt digitalswitzerland-Gründer und Ringier-CEO Marc Walder. «Mit Stefan Metzger gewinnen wir einen ausgewiesenen Experten im Bereich digitale Transformation, zumal mit globaler Erfahrung. digitalswitzerland ist in den vergangenen sechs Jahren zur relevantesten Standort-Initiative der Schweiz gewachsen. Stefan Metzger wird diese Entwicklung weiter treiben.»

Diana Engetschwiler, Leiterin des vor fünf Jahren lancierten Schweizer Digitaltages, wird per Anfang 2022 stellvertretende Geschäftsführerin von digitalswitzerland. Sie folgt auf Sébastien Kulling, der als Geschäftsführer zur tragenden digitalswitzerland Stiftung wechselt. In den letzten vier Jahren war Kulling massgeblich am Ausbau von digitalswitzerland in der Romandie beteiligt.

Medienkontakt
Eliane Panek
Director of Communications
digitalswitzerland
+41 76 559 07 70
eliane@digitalswitzerland.com

Eine im November publizierte repräsentative GFS-Studie unterstreicht, dass sich die Schweizer Bevölkerung der Wichtigkeit einer modernen Mobilfunkinfrastruktur bewusst ist. So sind 88% überzeugt, dass Unternehmen und Gewerbe leistungsfähige und sichere Mobilfunknetze brauchen. Eine hervorragende digitale Infrastruktur ist für die Digitalisierung und den Wirtschaftsstandort Schweiz von besonderer Bedeutung. Das sieht auch der Bundesrat so und definierte die Modernisierung der Kommunikationsnetze als ein Ziel der Digitalen Strategie Schweiz. Die Schweiz bleibt nur dann erfolgreich, wenn die Digitalisierung des Landes rasch vorangetrieben wird.

5G als unverzichtbare Basisinfrastruktur der digitalen Welt

Die Schweiz und ihre Mobilfunkbetreiber sind bei der Modernisierung ihrer Mobilfunknetze gut gestartet, hinken nun aber hinterher, weil die Modernisierung und der notwendige Ausbau der Netze politisch verzögert werden: Seit langem fehlen Vollzugshilfen für die neuen adaptiven Antennen, Behörden zögern Bewilligungsverfahren hinaus und die Standortsuche für neue Antennen ist erschwert. Doch gerade die COVID-19-Krise hat eindrücklich gezeigt, wie notwendig ein stabiles und modernes Telekommunikationsnetz von hoher Qualität sowohl für die Arbeitswelt als auch für das Privatleben ist. 5G ist nicht nur für Krisen wichtig – sondern für unseren Wirtschaftsstandort per se. 5G ist die Basisinfrastruktur der Digitalisierung und das Rückgrat der zunehmend digitalisierten Wirtschaft und Gesellschaft. International müssen und sollten wir hier eine Vorreiterrolle einnehmen.

5G-Eigenschaften ermöglichen leistungsfähigere Mobilfunknetze und schaffen neue Anwendungen

Die Macht des Technologiefortschritts zeigt sich selten so dominant wie beim Thema Mobilfunk. Die verbesserten Eigenschaften des neuen Mobilfunkstandards im Vergleich zu den älteren Standards 3G und 4G werden revolutionäre Innovation und neue Anwendungen ermöglichen. Neben der erhöhten Anzahl gleichzeitiger Verbindungen, der besseren Reaktionszeit und der schnelleren Datenübertragung sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:

Kapazität und Stabilität

Die heutigen Netze stossen an ihre Kapazitätsgrenzen. Dank 5G kann der stetig steigende Datenverkehr besser verarbeitet und die Netzstabilität auch in Zukunft gewährleistet werden. Ohne einen Ausbau im Mobilfunknetz wird in drei Jahren über 60% des mobilen Internetverkehrs in der Schweiz nicht mehr bewältigt werden können, was zu Datenstaus führen wird.

Energieeffizienz

5G ist bedeutend energieeffizienter und benötigt im Vergleich zu 3G und 4G rund dreimal weniger Strom für die Übermittlung derselben Datenmenge. Dadurch wird auch wird die Betriebsdauer der vernetzten Sensoren (IoT-Geräte wie smarte Parkkassen oder Temperaturanzeigen) optimiert.

5G ist bedeutend energieeffizienter und benötigt im Vergleich zu 3G und 4G rund dreimal weniger Strom für die Übermittlung derselben Datenmenge. Dadurch wird auch wird die Betriebsdauer der vernetzten Sensoren (IoT-Geräte wie smarte Parkkassen oder Temperaturanzeigen) optimiert.

Bereits in der Vergangenheit profitierten wir mit jeder neuen Mobilfunkgeneration von einem immensen Nutzen. Dank den neuen Eigenschaften von 5G und einem flächendeckenden 5G-Netz können Sensoren, Geräte und Infrastrukturen in Gebäuden und unterwegs zuverlässig und in Echtzeit miteinander kommunizieren. Das ist Basis und Katalysator für Innovation und neue Anwendungen.

Die 5G-Technologie ermöglicht zum Beispiel, dass in der Industrie hochwertige Fertigung in der Schweiz bleibt. Für die nächste Stufe der Automatisierung ist eine stabile und sichere kabellose Verbindung mit geringen Reaktionszeiten essentiell. Mit Produktionssteigerungen dank 5G bleiben hiesige Unternehmen wettbewerbsfähig.

Im Bausektor wiederum werden zukünftig intelligente Baumaschinen oder Drohnen Tätigkeiten auf der Baustelle unterstützen. Baupläne oder die Baustellenlogistik werden zunehmend digital und dreidimensional auf Tablets genutzt. Zentral dabei: Building Information Modelling (BIM) als der neue Standard im Bauwesen. Auch Augmented- oder Virtual-Reality für das Zurechtfinden auf der Baustelle oder im Modell sind denkbar. Das erfordert immer mehr Informationen in immer besserer Qualität – und somit 5G.

Das grösste Datenwachstum wird aber in der Mobilität prognostiziert, auch hier mit positiven Effekten für die Sicherheit und Umwelt. Dank Echtzeit-Datenübermittlung kann auf der Strasse vor Unfällen und Gefahren gewarnt und der Verkehrsfluss verbessert werden. Züge können mit geringeren Abständen fahren und, dank 5G, trotzdem rechtzeitig bremsen und anhalten. So können die Kapazitäten ohne Ausbau erhöht werden.

Auch viele weitere Branchen werden von 5G profitieren. Heute wissen wir jedoch noch nicht, was es uns in Zukunft alles erleichtern wird. Aktuell ist die Anzahl 5G-Anwendungen noch sehr klein. Ganz generell zeigt unsere Geschichte: Innovationsfähigkeit ist für den Erfolg der Schweiz entscheidend – und dazu gehört 5G. Für clevere IT-Unternehmen ist der neue Mobilfunkstandard mit enormen Chancen für innovative neue Lösungen verbunden. Wird der Ausbau weiterhin blockiert, verbauen wir uns die Chancen die 5G für die gesamte Gesellschaft bietet.

Als Institutionelles Mitglied von CHANCE5G setzt sich digitalswitzerland dafür ein, dass 5G in der ganzen Schweiz zum Wohle aller rasch, wettbewerbsorientiert und in hoher Qualität verfügbar ist. Ein wettbewerbsfähiges Land braucht eine moderne Infrastruktur. Um die Stabilität und Effizienz unserer Mobilfunknetze zu verbessern, brauchen wir 5G. Es ermöglicht neue Anwendungen und sichert die Position der Schweiz als Wirtschafts- und Innovationsstandort. Wir setzen uns für eine innovative, fortschrittliche und nachhaltige Schweiz ein. Deshalb: Unterschreibe auch du die Petition «5G: ein rascher Ausbau zum Wohle aller!»

Am 7. März 2021 stimmt das Schweizer Volk über die staatlich anerkannte Elektronische Identität (E-ID) ab. Es geht um das Bundesgesetz über Elektronische Identifizierungsdienste (BGEID), gegen welches das Referendum ergriffen wurde. Das Referendumskomitee sagt „Datenschutz ungenügend“. Was ist dran an dieser Kritik?

Bei digitalen Vorgängen stehen Daten im Zentrum, was selbstredend auch für die E-ID gilt. Der Datenschutz ist deshalb für die E-ID zentral. Der nüchterne Blick auf die Fakten zeigt, dass das BGEID den Datenschutz deutlich verbessert – der Datenschutz wird mit dem BGEID sogar besser umgesetzt als mit dem Wunschszenario des Referendumskomitees, was dieser Beitrag beleuchtet.

Weshalb eine E-ID?

Wer eine E-ID hat, hat ein Login. Mit dem Login kann die Nutzerin nachweisen, wer sie ist, wenn dies z.B. bei der Online-Bestellung eines Kinobilletts, einer Online-Buchbestellung, beim Online-Behördengang (z.B. Strafregisterauszug bestellen) von ihr verlangt oder in ihr Belieben gestellt wird. Die Kinokasse, der Onlineshop oder die Behörde können unter Rückgriff auf die E-ID die Identität der Nutzerin feststellen.

Was verändert sich mit der E-ID?

Ein Online-Login funktioniert auch ohne E-ID. Wer sich im Internet bewegt, weiss, worum es beim Online-Login geht: Entweder schlägt z.B. die Kinokasse vor, dass die Nutzerin ein E-Mail und ein Passwort definiert, mit dem sie sich registriert, oder die Kinokasse erlaubt die Anmeldung über einen Drittdienst. Das BGEID ermöglicht, dass Drittdienste neuerdings ein Online-Login mit einem Gütesiegel des Staats anbieten können. Diese Möglichkeit gab es bislang nicht.

Die E-ID als neue Alternative

Dem Verständnis der E-ID dient die folgende Gegenüberstellung. Man kann drei Modelle unterscheiden, das dritte Modell beschreibt die E-ID:

Im Modell #1 wird die Interaktion der Nutzerin mit der Kinokasse gezeigt. Dem stehen die beiden Modelle unter Verwendung eines Drittdiensts gegenüber. Anbieter gemäss Modell #2 sind z.B. Twitter, Google oder Facebook. Im Modell #3 (mit E-ID) kann IdP (Anbieter des Drittdiensts) sein, wer die Anerkennungsvoraussetzungen erfüllt (Art. 13 Abs. 2 BGEID: Datenhaltung Schweiz, Gewähr für den Datenschutz).

Um welche Daten geht es?

Die Kinokasse definiert die Angaben, die sie zur Identifikation der Nutzerin benötigt (sog. Personenidentifizierungsdaten). Damit weiss sie, wer (die Nutzerin) wann und mit wem (Kinokasse) interagiert hat (man spricht von Nutzungsdaten). Auch um welchen Film es ging (Titel und Spielzeit der gebuchten Filmvorführung), ist bei der Kinokasse gespeichert (man spricht von Inhaltsdaten). Wenn die Nutzerin mehr als einmal in wiedererkennbarer Weise ein Ticket kauft, gruppiert die Kinokasse diese Angaben (also Inhaltsdaten) sowie die Bestellhistorie (also Nutzungsdaten) zu einem sog. Nutzungsprofil. Was die Kinokasse im Modell #1 und im Modell #2 nicht so genau weiss: Ob die Personenidentifizierungsdaten auch real sind bzw. tatsächlich einer existierenden Person zugeordnet werden können.

Die Rolle von Drittdiensten ohne E-ID

Wenn die Kinokasse einen Drittdienst (im Beispiel: Facebook) für den Login-Service benutzt, fallen bei diesem Nutzungsdaten an. Facebook weiss also, wer (die Nutzerin) mit wem (der Kinokasse) wann einen Vertrag abgewickelt hat. Diese Nutzungsdaten gehen somit in die USA. Der Staat verbietet dies nicht, nicht einmal mit dem geltenden oder dem revidierten Datenschutzgesetz (DSG). Inhaltsdaten gehen über, wenn die Kinokasse zusätzlich noch Weiteres übermittelt. Facebook kann bereits aus den überstellten Nutzungsdaten viele Rückschlüsse ziehen – gänzlich ausserhalb der Einflusssphäre der Schweiz.

Was ist bei der E-ID anders?

Mit der E-ID steht der Nutzerin eine Alternative offen. Der IdP übernimmt dabei zunächst dieselbe Rolle wie Facebook. Auch beim IdP fallen Nutzungsdaten an. Und doch gibt es wichtige Unterschiede, und um diese geht es beim BGEID:

Mit diesen Massnahmen werden Online-Bewegungen der Nutzerin geschützt. Bei herkömmlichen Drittdiensten fehlt dieser Schutz. Er entsteht erst mit dem BGEID.

Die E-ID verbessert die datenschutzrechtliche Analyse

Aus Sicht des Datenschutzrechts geht es jeweils um Folgendes: Wo und zu welchen Zwecken werden Daten erhoben? Wer hat Zugriff auf Daten? Wer darf Daten verwenden und wer nicht?

Der vorstehende Abschnitt hat gezeigt: Das BGEID sieht sehr strikte Zugriffs- bzw. Weitergabeverbote vor, die es ohne BGEID in der Form nicht gäbe (auch nicht im DSG, das Weitergabeverbote a priori nur für besonders schützenswerte Personendaten vorsieht). Die Weitergabe von Nutzungsdaten wäre unter dem BGEID auch mit Zustimmung der Nutzerin nicht möglich, was den Schutz der Nutzerin klar verbessert (anders im DSG). Ebenso streng ist die Analyse in Bezug auf die Verwendungsverbote. IdP dürfen Personenidentifikations- und Nutzungsdaten nicht für eigene oder sonstige sachfremde Zwecke verwenden. Die Kommerzialisierung durch den IdP ist klar ausgeschlossen.

Die Zukunft würde sich im Vergleich zur heutigen Situation mit dem BGEID somit deutlich verbessern. Aus einer datenschutzrechtlichen Optik führt das Referendum aus Nutzersicht somit zu keiner Verbesserung. Die Datenschutzkritik des Referendumskomitees ist unbegründet.

Was ist am BGEID umstritten?

Der IdP verteilt Logins an Personen, die ein solches Login wollen und beim IdP beantragen (Nutzerinnen der E-ID). Wer ein solches Login hat, hat die E-ID erworben. Aus Sicht des Identitätsdienstleisters gilt Folgendes: Er hat der Nutzerin eine E-ID ausgestellt. Nur dieser Ausstellungsvorgang wird mit dem Referendum angefochten. Das Referendumskomitee will, dass der Staat Logins verteilen soll, und nicht ein privater IdP.

Wie sähe die Alternative aus?

Dass der Staat eine private Dienstleisterin (einen Outsourcer) einsetzen würde, wenn er selber die Logins ausgäbe, wäre die naheliegende Folge der vom Referendumskomitee verfolgten Vision (und wird auch vom Referendumskomitee nicht in Abrede gestellt). Der Outsourcer würde für den Staat handeln und die technische Infrastruktur für den Bund bereitstellen. Grafisch lässt sich der Unterschied wie folgt darstellen:

Der Vergleichs zeigt, wie wenig die vom Referendumskomitee propagierte Alternative die Situation ändern würde:

Weiter ist zu hören, dass die zentrale Speicherung von Daten ein Datenschutzproblem darstelle. Es sei eine dezentrale Datenspeicherung vorzuziehen. Dies ist aus Datenschutzsicht ein grundsätzlich richtiger Gedanke (Risikominimierung). Es handelt sich allerdings um eine Frage der Softwarearchitektur. Und hierzu macht das BGEID bewusst keine Vorgaben. Gleich in Art. 1 Abs. 3 BGEID legt es den Grundsatz der Technologieneutralität fest. Das BGEID würde somit IdP-Lösungen mit dezentraler Datenstruktur zulassen. Wer die zentrale Datenhaltung kritisiert, sollte nicht das BGEID bekämpfen. Das BGEID ist vielmehr eine Einladung an Anbieter mit einem dezentralen Lösungsdesign, sich als IdP anerkennen zu lassen. Zudem: Wenn das fedpol selber die eigene Datenbank bei einem Outsourcer hosten lässt, wäre mit dem Referendum nichts gewonnen. Und dass eine redundante Datenhaltung mit dem Referendum vermieden werden kann, ist alles andere als gesichert.

Gibt es das beschworene Missbrauchspotential in der E-ID?

Das Referendumskomitee bringt vor, es bestehe bei der privatwirtschaftlichen Lösung ein Missbrauchspotential (gemeint ist: erst und gerade wegen des BGEID). Und zwar gehe es um Missbrauch durch den IdP. Dies liege an der zentralen Speicherung von Daten beim IdP. Diese Kritik lässt sich nicht ernsthaft aufrecht erhalten. Wie gesehen, ist die zentrale Speicherung vom BGEID nicht vorgeschrieben. Solange genügend Sicherheitsmassnahmen bestehen, kann ein Anbieter mit einer solchen Lösung noch immer als IdP anerkannt werden (Art. 13 Abs. 2 lit. g BGEID). Zudem: Da das BGEID Datenzugriffs- und Datenverwendungsverbote enthält, die weit schärfer sind als was das DSG fordert, ist der Missbrauchsvorwurf nicht naheliegend. Namentlich die vom Referendumskomitee heraufbeschworene Gefahr der Kommerzialisierung von Daten durch einen IdP ist im BGEID explizit ausgeschlossen.

Fazit

Nach alldem: Der mit Vehemenz vorgetragene Hauptpunkt des Referendumskomitees (E-ID als Staatsaufgabe!) ist nicht geeignet, die Daten der Bürgerinnen besser und effizienter zu schützen, als dies gemäss BGEID der Fall wäre. Im Gegenteil: Die Wunschlösung des Referendumskomitees führt sogar zu schlechteren Resultaten. Dass es zu einer Datenübermittlung auf Server eines oder mehrerer IdP kommt, kann jedenfalls mit Blick auf die Aufsicht durch die EIDCOM und die festgeschriebenen Nutzungs- und Weitergabeverbote nicht ausschlaggebend sein – insbesondere mit Blick darauf, dass eine langfristige Speicherung von besonders sensiblen Daten beim IdP ebenfalls ausgeschlossen ist. Ergänzend noch dies: Die Ablehnung des BGEID führt nicht automatisch zum Wunschzustand des Referendumskomitees. Vielmehr wird der Status Quo beibehalten – und den will niemand.

Dr. Christian Laux, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner einer Kanzlei mit Büros in Zürich und Basel sowie Vizepräsident der Swiss Data Alliance. Er gibt in diesem Beitrag seine persönliche Meinung wieder.

Die digitale Transformation ist gekommen, um zu bleiben. Daher müssen wir den Dialog dazu ständig fördern, um das Bewusstsein für die digitale Welt zu schärfen. Die Digitalisierung bringt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, die es zu bewältigen und ernst zu nehmen gilt. In meiner Reihe «Dialoginterviews» diskutiere ich diese Aspekte mit Führungskräften der Schweiz, von unseren Mitgliedern über Digital Shaper bis hin zu Top-Kräften der Bereiche Technologie und Innovation.

Für diese Ausgabe sprach ich mit FDP-Politikerin Carmen Walker Späh, der amtierenden Regierungsrätin und Volkswirtschaftsdirektorin des Kantons Zürich, über die Innovationsfähigkeit der Region, vielversprechende neue Projekte und über eine gesunde Konkurrenz.

Nicolas Bürer: Im diesjährigen «Regional Innovation Scoreboard» der EU-Kommission belegt die Region Zürich die führende Position im europäischen Vergleich. Welche Initiativen oder Rahmenbedingungen des Kantons hatten in den letzten Jahren eine positive Wirkung auf dessen Innovationsfähigkeit?

Carmen Walker Späh: Unser Kanton hat sich in den vergangenen Jahren im internationalen Standortwettbewerb eine hervorragende Position erarbeitet. Wir haben ein einmaliges und sehr breit gefächertes Innovationsökosystem auf kleinstem Raum: Hochschulen und Forschungsinstitutionen, die zu den besten der Welt gehören; viele innovative Startups und KMU; internationale Unternehmen, die sich hier angesiedelt haben, sowie diverse Initiativen und Fördereinrichtungen, die sich der Innovation und dem Unternehmertum verschrieben haben. Das ist aber nicht einzelnen Initiativen zu verdanken, sondern dem langjährigen und breit abgestützten Engagement verschiedener Akteure, die sich für attraktive Rahmenbedingungen einsetzen. Wichtig ist ebenfalls das innovationsfreundliche, rechtliche und politische Klima. Zudem konnte über die letzten Jahre der Austausch zwischen den treibenden Kräften aus Forschung, Politik und Privatwirtschaft etabliert und stetig intensiviert werden. Hier sind aus meiner Sicht vor allem kurze Wege zwischen den verschiedenen Akteuren und insbesondere zur Verwaltung und zur Politik von zentraler Bedeutung.

Nicolas Bürer: Das Scoreboard zeigt, dass auch andere Schweizer Regionen und europäische Länder, Zürich dicht auf den Fersen sind. Welche Bereiche würden sie in Zürich gerne weiter verbessern, damit der Kanton an der Spitze bleibt?

Carmen Walker Späh: Der nationale und internationale Wettbewerbsdruck steigt. Wenn wir unsere gute Position auch in Zukunft sichern wollen, dürfen wir uns nicht zurücklehnen. Schon heute sind bei uns Unternehmen angesiedelt, die an Zukunftstechnologien mit grossem Potenzial arbeiten: Blockchain, künstliche Intelligenz, autonome Mobilität und Drohnen oder auch neue Verfahren und Technologien in den Bereichen Cleantech und Life Sciences werden in Zürich auf hohem Niveau untersucht. Diese müssen wir noch stärker unterstützten und vernetzen.

Nicolas Bürer: Was sind die neuesten Innovationsprojekte des Kantons, die aktuell oder in naher Zukunft für die nächsten Jahre vielversprechend sind?

Carmen Walker Späh: Das vielversprechendste Projekt zur Ergänzung des Innovationsökosystems im Wirtschaftsraum Zürich ist sicher der Innovationspark, der zurzeit auf dem Flugplatz Dübendorf entsteht. Er steckt zwar noch in den Kinderschuhen, ist aber in seiner Art bereits heute einzigartig: der Innovationspark bietet zentrumsnah und verkehrlich sehr gut erschlossen viel Platz, um an neuen Technologien zu forschen. Als Zentrum für Forschung, Entwicklung und Innovation stärkt er die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft. So können Erkenntnisse aus der Grundlagenforschung schneller in marktfähige Produkte umgewandelt werden. Davon profitiert unser Wirtschaftsstandort und letztlich die Bevölkerung als Ganzes.

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Carmen Walker Späh: digitalswitzerland hat es sich zum Ziel gesetzt, die Position der Schweiz als führenden Innovationshub zu stärken. Welche Faktoren machen für Sie ein innovationsfreundliches Klima aus und wie können Sie konkret dazu beitragen?

Nicolas Bürer: Erstens, sind die attraktiven politischen Rahmenbedingungen in Bezug auf Ansiedlungsmöglichkeiten und steuerliche Bedingungen für ausländische Talente von zentraler Bedeutung. Zweitens, sind Investitionen in unser Bildungssystem und die Forschung zu erwähnen, denn sie legen das Fundament für die Innovation der nächsten Jahre. Drittens ist das Schmieden kollaborativer und industrieübergreifender Allianzen in der digitalen Transformation unabdingbar, um weiterhin zu bestehen oder (noch) erfolgreicher zu werden. Viertens sollte das Startup-Ökosystem weiterhin wachsen; die Schweiz belegt europaweit den 5. Platz, allerdings noch klar hinter den Top 4, mit den USA und China an der Spitze. Fünftens darf die Bevölkerung nicht im Stich gelassen werden, sondern muss über die Chancen und Risiken der Digitalisierung transparent informiert werden. Zu guter Letzt müssen wir die Schweiz im Ausland für unsere Innovation weiterhin stark positionieren und vermarkten, damit Firmen, Investoren und Talente die Schweiz priorisieren. Mit unseren digitalswitzerland Initiativen wollen wir genau diese sechs Punkte aufgreifen und mittragen. Dies gelingt uns in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren und Partnern. Es braucht einen langen Atem, da man die Innovationskraft nicht von heute auf morgen verbessern kann. Allerdings sehen wir derzeit eine sehr gute Dynamik in der Schweiz; in Zürich sowieso, und sind zuversichtlich, dass sich die Situation in den kommenden Jahren noch weiter steigern wird.

Carmen Walker Späh: Auch in Bezug auf die Innovation befinden sich die Kantone, aber auch die einzelnen Unternehmen, in einem harten Wettbewerb. Wie kann dennoch ein «Wir-Gefühl» als Innovationsstandort Schweiz entstehen?

Nicolas Bürer: Ein Schlüsselfaktor für den Erfolg der Schweiz ist definitiv der interne Wettbewerb, sei es zwischen den Kantonen, Unternehmen oder akademischen Institutionen. Das ist unsere Stärke, auf die auch viele andere Länder neidisch blicken. Trotz alledem müssen gewisse Initiativen, wie beispielsweise das Projekt «SwissTech», schweizweit geführt werden. Es braucht solche Ankerprojekte, die alle Stakeholder an einen Tisch bringen. Ähnlich verhält es sich mit dem Digitaltag, der dieses Jahr in zehn Kantonen am gleichen Tag stattgefunden hat. Auch das Beispiel der Innovationsparks, die schweizweit etabliert sind, ist sehr vielversprechend. Schlussendlich werden wir das «Wir-Gefühl» der Schweiz weiter stärken, wenn sich alle Regionen individuell erfolgreich entwickeln und sich diesen Erfolg auch gegenseitig gönnen.