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Gezielte KI-Regulierung in der Schweiz: Bundesrat setzt gute Leitplanken, lässt sich mit der Umsetzung aber Zeit
Bern, 13. Februar 2025 – Der Bundesrat hat gestern die Weichen für die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz gestellt. Anstatt ein umfassendes KI-Gesetz zu verabschieden, setzt die Regierung auf eine sektorielle Regulierung und ratifiziert die KI-Konvention des Europarats. digitalswitzerland begrüsst diesen pragmatischen Ansatz, der den Schutz der Grundrechte sichert, gleichzeitig aber Innovation und wirtschaftliche Entwicklung nicht behindert. Hier geht es zur vertieften digitalswitzerland-Analyse der Unterlagen des Bundes.
Warum braucht es eine KI-Regulierung?
Künstliche Intelligenz verändert unseren Alltag und eröffnet unzählige Chancen in Bereichen der Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung. Doch mit den Möglichkeiten steigen auch die Herausforderungen: Wie kann sichergestellt werden, dass KI fair, transparent und verantwortungsvoll genutzt wird? Und wie kann die Schweiz ihre Wettbewerbsfähigkeit im globalen KI-Wettlauf mit der EU, den USA und China sichern? Um diese Fragen zu beantworten, hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) die sogenannte „Auslegeordnung KI“ veröffentlicht. Diese gibt eine Übersicht über verschiedene regulatorische Optionen und deren Auswirkungen auf das Schweizer Recht.
Schweiz wählt einen sektoriellen Ansatz
Der Bundesrat hat entschieden, dass es kein allgemeines KI-Gesetz geben wird. Stattdessen sollen bestehende Gesetze gezielt angepasst und branchenspezifische Regelungen erarbeitet werden. Zudem wird die KI-Konvention des Europarats ratifiziert, um grundlegende ethische und rechtliche Standards sicherzustellen.
digitalswitzerland unterstützt diesen differenzierten Ansatz: „Eine starre Regulierung könnte Innovationen ausbremsen. Der Bundesrat hat einen klugen Mittelweg gewählt, der sowohl die Chancen als auch die Risiken von KI berücksichtigt“, sagt Franziska Barmettler, Geschäftsleiterin von digitalswitzerland. Und sie ergänzt: „Jetzt sind alle Akteure gefragt: Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft müssen gemeinsam die Chancen der KI nutzen und gleichzeitig Verantwortung übernehmen.”
Was bedeutet der Entscheid für die Schweiz?
Die sektorielle Regulierung ermöglicht massgeschneiderte Vorgaben für unterschiedliche Branchen wie das Finanzwesen, das Gesundheitswesen oder den Verkehr. Gleichzeitig bleibt die Schweiz international anschlussfähig, da die Regulierung mit europäischen und globalen Standards in Einklang gebracht werden soll.
Allerdings gibt es Herausforderungen: Bis Ende 2026 müssen die neuen Regeln konkretisiert werden, damit Unternehmen und Institutionen klare Leitlinien erhalten. Fragen zu Datenschutz, Transparenz und internationaler Wettbewerbsfähigkeit werden bis dann geklärt werden müssen. Hierbei ist die enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Regierung entscheidend.
Fazit: Ein wichtiger Schritt in die Zukunft
Die Schweiz hat mit diesem Entscheid einen ausgewogenen Weg eingeschlagen, um KI verantwortungsvoll zu regulieren, ohne Innovationen zu behindern. digitalswitzerland sieht darin eine Chance, die Schweiz als führenden KI-Standort weiterzuentwickeln. Nun gilt es, die Umsetzung so zu gestalten, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen technologischer Entwicklung und dem Vertrauen der Gesellschaft in KI entsteht.
Medienkontakt digitalswitzerland Ottavia Masserini Head of Communications & Marketing +41 79 241 63 66 ottavia@digitalswitzerland.com
Über digitalswitzerland Die Dachorganisation für die Digitalisierung der Schweiz bringt Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Behörden zusammen, um eine verantwortungsvolle Grundlage für den digitalen Wandel zu schaffen und dessen Chancen und Risiken zu erkennen.
Über den offenen Dialog und die Schaffung gemeinsamer Rahmenbedingungen will digitalswitzerland zu vertrauenswürdigen digitalen Ökosystemen beitragen und flächendeckende digitale Kompetenz in Gesellschaft und Wirtschaft fördern. Unter Einbezug seiner diversen Mitgliederbasis treibt digitalswitzerland Digitalisierungsinitiativen an, ermöglicht die sektorübergreifende Zusammenarbeit und fördert den Austausch zwischen Privaten und der öffentlichen Hand.
Sie entlastet, inspiriert und unterstützt: Künstliche Intelligenz spielt in immer mehr Lebensbereichen der Menschen hierzulande eine Rolle. Die technologische Entwicklung ist den Kenntnissen der Anwender:innen und der gesetzlichen Regulierung dabei immer einige Schritte voraus. mit der „Auslegeordnung KI“ legt der Bund das Fundament für die künftige Regelung künstlicher Intelligenz in der Schweiz. digitalswitzerland begrüsst diesen wichtigen Schritt.
Künstliche Intelligenz durchdringt zunehmend alle Lebensbereiche, wird von immer mehr Menschen im Alltag genutzt und schafft grosse wirtschaftliche Potenziale. Auch die Politik beschäftigt das Thema KI, denn die Einsatzmöglichkeiten in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung entwickeln sich stetig. Mit den Chancen steigen gleichzeitig die gesellschaftlichen Erwartungen an KI: Transparenz, Fairness und Verantwortung sind entscheidend für eine nachhaltige Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) ist somit nicht mehr nur eine Frage des technologisch-wirtschaftlichen Wettbewerbs der Schweiz mit der EU, USA und China, sondern auch eine gesellschaftliche Notwendigkeit und eine wichtige Weichenstellung für die Wirtschaft.
Damit KI-Technologien in der Schweiz optimal genutzt werden können, braucht es kluge Rahmenbedingungen. Eine ausgewogene Regulierung kann Vertrauen schaffen, ohne Innovationen zu bremsen. digitalswitzerland sieht die Veröffentlichung der Auslegeordnung zu regulativen Ansätzen von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Schweiz durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) und den Richtungsentscheid des Bundesrates als ersten, wichtigen Schritt in die richtige Richtung.
Die Schweiz im globalen Kontext
Die Schweiz steht vor komplexen strategischen Herausforderungen, die sich aus dynamischen internationalen Entwicklungen ergeben. Besonders prägend ist das KI-Wettrüsten, das zwischen den USA, China und der EU in Gang ist. Gleichzeitig polarisiert die Diskussion um gegensätzliche regulatorische Ansätze: Wo positioniert sich die Schweiz zwischen der dichte europäischen Regulierung und dem Deregulierungsansatz der neuen amerikanischen Regierung? Was bedeutet es für die Schweiz, wenn sie aufgrund geltenden US-Rechtes keine hochleistungsfähigen KI-Chips importieren kann?
Mit einer umfassenden digitalen Geostrategie soll der Bund die Handlungsfähigkeit der Schweiz als innovative und verlässliche Partnerin im globalen Wettbewerb sichern, weiter auszubauen und den internationalen Anschluss in technologischer, wettbewerblicher, wissenschaftlicher und sicherheitspolitischer Hinsicht sichern.Gleichzeitig muss der Bund Forderungen von Branchenverbänden berücksichtigen, um pragmatische Antworten auf reale Fragestellungen der hiesigen Wirtschaft zu ermöglichen. Der Entscheid des Bundesrates, die KI-Konvention des Europarates zu ratifizieren und einen sektorspezifischen Ansatz für die Schweiz zu wählen anstatt eines ganzheitlichen KI-Gesetzes, ist ein erster, begrüssenswerter Schritt in diese Richtung. So sollen Regelungen und Vorschriften nicht universell für alle Branchen oder Bereiche gelten, sondern spezifisch auf einzelne Sektoren oder Industrien zugeschnitten werden. Diese Stossrichtung steht im Einklang mit der Schweizer Rechtstradition, die auf Technologieneutralität1 und prinzipienbasierten Lösungen2 fusst. Der vom Bund gewählte Ansatz ermöglicht eine nach Sektoren bedarfsgerechte Regulierung von KI-Anwendungen zum Schutze der Grundrechte und der politisch-wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit im nationalen und internationalen Kontext.
Einschätzung von digitalswitzerland zu den KI-Entscheidungen des Bundesrates:
digitalswitzerland begrüsst die Empfehlung, auf ein Rahmengesetz zu verzichten und stattdessen punktuelle Anpassungen und Ergänzungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe sowie sektorielle Regulierungen zu bevorzugen. Die Ratifizierung der Europaratskonvention wird ebenfalls unterstützt. Die Gründe dafür sind folgende::
Der Grundrechtsschutz als Voraussetzung um das Vertrauen in KI zu stärken: Der Schutz der Grundrechte bei der Entwicklung und Anwendung von KI-Systemen ist von höchster Bedeutung für das Vertrauen in KI. Die Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats unterstreicht dieses Ziel. Durch die prinzipienbasierte Regulierung wird sichergestellt, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger im digitalen Zeitalter geschützt werden.
Technologie- und Prinzipienbasierte Regulierung, um Innovation zu fördern: Durch die Technologieneutralität ist die Regulierung nicht auf bestimmte Technologien ausgerichtet, sondern auf übergreifende Prinzipien. Dies verhindert, dass neue Technologien im Voraus ausgeschlossen werden und schafft somit Raum für Innovation. Durch die Prinzipienbasiertheit liegt der Fokus auf den gewünschten Ergebnissen und nicht auf den Mitteln, um diese zu erreichen.
Sektorieller Ansatz ermöglicht Flexibilität: Ein sektorieller Ansatz bietet Flexibilität, da er es ermöglicht, dieselben KI-Anwendungen in verschiedenen Branchen unterschiedlich zu behandeln. So besteht breite Einigkeit, dass Gesichtserkennungssoftware zur Überwachung am Arbeitsplatz ungeeignet ist. Im medizinischen Bereich, beispielsweise zur Depressionserkennung, könnte dieselbe Technologie jedoch wertvolle Dienste leisten. Diese branchenspezifische Flexibilität fördert Innovationen.
Subsidiarität und Public-Private Collaboration: Digitalswitzerland begrüsst den pragmatischen Ansatz des Bundesrates, der gesetzliche und nicht rechtlich bindende Massnahmen kombiniert. Der Bund setzt auf eine Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft, wobei wirtschaftsnahe Organisationen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung von Standards und Best Practices spielen. Zudem begrüsst digitalswitzerland die Eigenverantwortung der Unternehmen und die sektorielle Entwicklung von Soft Law-Lösungen. Die Subsidiarität des Schweizer Systems ermöglicht eine flexible Reaktion auf neue Herausforderungen. Die Wirtschaft ist sich ihrer Verantwortung bewusst und trägt durch eigene Initiativen dazu bei, den Schutz der Grundrechte im Bereich der künstlichen Intelligenz zu gewährleisten, bis zum Inkrafttreten der Schweizer Vorlage zur Umsetzung der KI-Konvention des Europarates.
Zusammenfassend begrüsst digitalswitzerland die Entscheide des Bundesrates. Die Schweiz verfolgt einen vielversprechenden Ansatz, der die Chancen der KI nutzt und gleichzeitig die Risiken minimiert. Die Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft ist entscheidend, um einen flexiblen und dennoch stabilen Rahmen für die KI-Entwicklung zu schaffen.
Startschuss für eine zielgerichtete KI-Regulierung in der Schweiz
Die Auslegeordnung des BAKOM und der Entscheid des Bundesrates markieren den Abschluss einer grundlegenden Rahmendiskussion zum Umgang mit KI in der Schweiz und leitet den Beginn der detaillierten Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz für Wirtschaft und Gesellschaft ein. Der vom Bund gewählte sektorspezifische Ansatz baut auf dem starken Schweizer Rechtssystem auf; nun ist zu klären, ob und wie die Regulierung in bestehenden Gesetzen anzupassen ist, um Schweizer Unternehmen Rechtssicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig die internationale Anschlussfähigkeit des Landes zu sichern.
Folgende Punkte sind aber zu beachten:
Die Umsetzung der KI-Konvention bis Ende 2026 in eine Vorlage ist ein ambitioniertes Ziel, das eine effiziente und zügige Umsetzung erfordert. Um eine klare und praktikable Anwendung zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Konkretisierung der abstrakten Prinzipien der Konvention unerlässlich. Die Diskussion darüber, welche Gesetze in grundrechtsrelevante Bereiche fallen, wird komplex sein.
Die Bereitschaft der Wirtschaft zur aktiven Mitgestaltung wird entscheidend sein, um die nicht-rechtlich bindenden Massnahmen effektiv zu verankern. Es gilt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen dem Schutz der Grundrechte und der Förderung von Innovationen zu finden.
Die Schweizer Regulierung muss mit den Regelungen der wichtigsten Handelspartner kompatibel sein, um den Marktzugang für Schweizer Unternehmen zu erleichtern. Der Bund trägt der europapolitischen Perspektive Rechnung und wird die notwendigen Anpassungen für den Zugang zum europäischen Markt prüfen, sobald die Verhandlungen mit der EU abgeschlossen sind.
Fazit: Ein wichtiger Schritt für eine zukunftsfähige KI-Strategie in der Schweiz
Die Auslegeordnung und der Entscheid des Bundesrates markieren einen wichtigen Meilenstein für die technologische und wirtschaftliche Zukunft des Landes. Der gewählte sektorspezifische Ansatz bringt mittelfristig nicht nur Rechtssicherheit für Unternehmen und Nutzende, sondern stärkt auch die Innovationskraft der Schweiz im globalen Wettbewerb. Durch eine flexible, prinzipienbasierte Regulierung kann die Schweiz ihre traditionelle Technologieneutralität bewahren und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte sicherstellen.
Die Anpassung bestehender Gesetze an neue Herausforderungen, kombiniert mit regulatorischen „Sandboxes“ für Forschung und Entwicklung, schafft ein dynamisches Umfeld für Innovation. Dadurch wird das Vertrauen in KI-Technologien gestärkt und ihre Potenziale können besser ausgeschöpft werden.
Der Umgang mit KI ist nicht nur eine regulatorische, sondern auch eine gesellschaftliche Frage. Dabei kommt den Hochschulen und Fachschulen eine Schlüsselrolle zu, sowohl in der Forschung und Entwicklung von KI-Technologien als auch in der Vermittlung des notwendigen Wissens und Verständnisses für deren verantwortungsvollen Einsatz. Bildung und Weiterbildung sind entscheidend, um die Bevölkerung auf den Wandel vorzubereiten. Schulen, Universitäten und Unternehmen müssen gemeinsam KI-Kompetenzen vermitteln – für Fachkräfte und die breite Öffentlichkeit. Nur wer KI versteht, kann informierte Entscheidungen treffen und die Entwicklung von KI aktiv mitgestalten. Unternehmen und öffentliche Institutionen sollten beim Einsatz von KI mit gutem Beispiel vorangehen.
Mit diesem kombinierten Ansatz unterstreicht die Schweiz ihre Entschlossenheit, verantwortungsbewusst mit künstlicher Intelligenz umzugehen und gleichzeitig die wirtschaftlichen Möglichkeiten dieser neuen Technologien zu nutzen. Entscheidend wird nun sein, wie die konkrete Umsetzung einer KI-Regulierung erfolgt, um die Balance zwischen Regulierung, Innovation und ethischer Verantwortung zu gewährleisten. Insgesamt stellt die vorgelegte Strategie des Bundes eine solide Grundlage dar, um die Schweiz als führenden KI-Standort nachhaltig zu positionieren.
Infobox: Was wurde am 12. Februar publiziert und entschieden? In vier Dokumenten und einer Medienmitteilung bietet das BAKOM eine umfassende Analyse der aktuellen Situation und skizziert mögliche Regulierungsansätze.Die Auslegeordnung analysiert verschiedene Optionen, von der Fortführung der sektoriellen Regulierung bis hin zur Ratifizierung der KI-Konvention des Europarats und der Anpassung an den EU AI Act. Die rechtliche Basisanalyse untersucht die Auswirkungen dieser internationalen Regelwerke auf das Schweizer Recht und zeigt Handlungsbedarf in den Bereichen Transparenz, Datenschutz und Nichtdiskriminierung auf. Die sektorielle Analyse beleuchtet die Herausforderungen für verschiedene Sektoren wie Gesundheit, Energie und Verkehr. Die Länderanalyse zeigt, wie andere Länder KI regulieren, von risikobasierten Ansätzen bis hin zu freiwilligen Selbstverpflichtungen. Schliesslich informiert die Medienmitteilung über den Entscheid des Bundesrates, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und die notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzunehmen. Zusammenfassend plädieren die Dokumente für einen abgestuften Ansatz, der die KI-Konvention umsetzt, sektorielle Regulierungen bevorzugt und mit nicht rechtlich bindenden Massnahmen ergänzt.
Fussnoten
1 Regulatorische und politische Massnahmen werden so gestaltet, dass sie keine bestimmte Technologie bevorzugen oder benachteiligen. Stattdessen wird ein Rahmen geschaffen, der für alle Technologiengleiche Chancen bietet, solange sie die definierten rechtlichen und ethischen Anforderungen erfüllen.
2Regelungen, Gesetze oder Ansätze, die nicht durch detaillierte, spezifische Vorgaben oder Vorschriften geregelt sind, sondern durch übergeordnete Leitlinien oder Grundsätze, die den Rahmen vorgeben. Diese Grundprinzipien sollen flexibel genug sein, um auf unterschiedliche Situationen anwendbar zu sein und gleichzeitig die gewünschten Werte und Ziele sicherzustellen.
digitalswitzerland begrüsst das am Freitag vom Bund vorgestellte Vorgehen für die technologische Umsetzung der E-ID und der dazugehörenden Vertrauensinfrastruktur SWIYU. «Die Entscheide schaffen Klarheit und gute Voraussetzungen für vertrauenswürdige digitale Interaktionen», sagt Franziska Barmettler, Geschäftsführerin von digitalswitzerland. Sie unterstreicht die Notwendigkeit eines von Beginn weg breit abgestützten Ökosystems: «Privatpersonen und Unternehmen sollen sich des Potenzial der E-ID bewusst sein, sie aktiv nutzen und in ihre Alltagsgewohnheiten und Geschäftsprozesse aufnehmen wollen.» Barmettler streicht hervor, dass es um weit mehr gehe als die digitale Version einer Identitätskarte: «Es geht darum, unsere digitalen Interaktionen, den Umgang mit persönlichen Daten und das Vertrauen in den digitalen Raum neu zu definieren.»
Engagement für ein starkes und transparentes Ökosystem
Die Einführung der E-ID, geplant für 2026, markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung einer digitalen Gesellschaft, die auf Vertrauen, Sicherheit und Innovation basiert. Die am 6. Dezember vorgestellte Lösung unterscheide sich klar von früheren Vorschlägen, sagt Barmettler: «Die Ablehnung der vorgeschlagenen E-ID-Lösung im Jahr 2021 hat gezeigt, wie wichtig der Dialog mit der Bevölkerung ist. Um breite Akzeptanz für eine digitale Identität zu erreichen, braucht es eine dezentrale und datensparsame E-ID. Der Technologie-Entscheid des Bundes erfüllt diesen Anspruch.» Barmettler zeigt sich darüber erfreut, dass der Bund schon jetzt zusätzliche Schritte angekündigt hat, um den Schutz der Privatsphäre weiter auszubauen und dafür entsprechende Forschungsmittel zur Verfügung stellt.
digitalswitzerland setzt sich für eine möglichst transparente E-ID-Architektur ein und begrüsst, dass der Quellcode der Infrastruktur – unter Berücksichtigung von Rechten Dritter – öffentlich sein wird. digitalswitzerland befürwortet zudem, dass die E-ID möglichst bald auch mit privaten Wallets nutzbar sein soll. Auch die internationale Anbindung der Schweizer E-ID ist für digitalswitzerland ein entscheidender Faktor. digitalswitzerland sieht darin eine wesentliche Voraussetzung, um die digitale Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz und ihre Position als innovative digitale Nation weiter zu stärken.
Zu Beginn des neuen Jahres wird digitalswitzerland eine Arbeitsgruppe lancieren, um das Verständnis für die vom Bund geplante Umsetzung der E-ID innerhalb ihrer breiten Mitgliederbasis zu fördern sowie Handlungsfelder und Innovationspotenziale aufzuzeigen. Ein zentrales Anliegen bleibt für digitalswitzerland die Einbindung der Bevölkerung in diesen Prozess. In diesem Sinne setzt sich die Organisation unter anderem als Gründungsmitglied der Allianz Digitale Inklusion Schweiz (ADIS) für digitale Bildung und für die Stärkung der digitalen Selbstbestimmung der Bevölkerung ein.
Digitalisierung als gemeinsamer Nenner
In der vergangenen Legislatur konnten die taktgebenden Parteien in wichtigen Digitalisierungsfragen nicht immer zusammenfinden. Die Digitalisierung bleibt aber ein Thema, das einen vereinigenden Charakter hat – Mehrheiten können im ganzen politischen Spektrum gefunden werden. Daher ist es angebracht und wichtig, dass dieses Thema auch nach den Wahlen eine zentrale Rolle spielt. Gemeinsam mit Politiker:innen aus Luzern, Zürich und Bern und Experten der Suva, LUKS Gruppe, SIX Group und Mobiliar haben wir uns im Wahlherbst der Digitalisierung angenommen und die Chancen und Herausforderungen der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft beleuchtet. Im Mittelpunkt standen drei Themen: digitale Gesundheit, Cybersicherheit sowie digitale Souveränität und kritische Infrastrukturen.
Hier sind die wichtigsten Takeaways:
Digitale Gesundheit Die Kosten des Gesundheitssystems steigen von Jahr zu Jahr. Dass die Digitalisierung grosse Chancen bieten wird, um Probleme anzupacken, wird immer deutlicher. Bei der Weiterentwicklung des elektronischen Patientendossiers (EPD) sollte es zentral sein, dass alle Stakeholder, von Versicherungen über Ärzt:innen zu Patient:innen, möglichst früh im Prozess eingebunden werden. Die Selbstbestimmung der Patient:innen, insbesondere über ihre Daten, sollte ebenfalls im Zentrum stehen. Durch smarte Nutzung und Weiterentwicklung der digitalen Möglichkeiten ist der Weg vom „PDF-Friedhof hin zum intelligenten System“ möglich. Zudem gibt es auch in anderen Bereichen Potenzial zur Kostensenkung, z.B. im Tarifsystem oder in der ambulanten und stationären Pflege.
Cybersicherheit Eine hochdigitalisierte Wirtschaft und Gesellschaft kann nur dann funktionieren, wenn die sichere Speicherung und reibungslose Nutzung von Daten garantiert ist. Deswegen sollte Cybersicherheit höchste Priorität geniessen. Der Mensch bleibt dafür nach wie vor das grösste Risiko – doch er ist lernfähig und somit in der Lage, die technische und politische Komplexität eines sicheren Datenraumes zu erkennen und zu navigieren. Es ist Priorität, die Bevölkerung, Wirtschaft und Behörden zu befähigen und damit die Mitarbeitenden entsprechend zu sensibilisieren und auszubilden. Doch Cybersicherheit kostet auch viel Geld. Vor allem kleinere Einheiten wie Gemeinden sind oftmals überfordert und könnten sich nicht genügend gegen Cyberrisiken schützen. Nur wenn genügend Ressourcen vorhanden sind, kann ein ausreichendes Mass an Cybersicherheit gewährleistet sein.
Digitale Souveränität und kritische Infrastrukturen Wie viel digitale Kontrolle, Selbstbestimmung oder gar „Selbstversorgung“ ist erstrebenswert für die Schweiz? Eine einheitliche Definition der digitalen Souveränität sowie auch der kritischen Infrastrukturen ist schwierig. Dies sollte die Schweiz jedoch nicht davon abhalten, die Zügel in die Hand zu nehmen. Beispielsweise durch die aktive Teilnahme an internationalen Regelwerken. Zu viele Vorgaben können jedoch die Innovation bremsen. Gleichzeitig kann die digitale Souveränität nicht nur dem Markt überlassen werden. Souveränität ist ein staatliches Prinzip; in der Digitalisierung aber mit der Wirtschaft aufs Engste verknüpft. Regulierungen, aber vor allem auch die Befähigung politischer Entscheidungsträger:innen können Rechtssicherheit bringen und dem von der Bevölkerung empfundenen Kontrollverlust entgegenwirken.
digitalswitzerland ist bereit, allen Parteien die nötige Fachkenntnis und Unterstützung zu bieten und konstruktiv mitzuarbeiten, damit die Schweiz eine führende digitale Nation bleibt. Die Wahlevents 2023 wurden ermöglicht durch das grosse Engagement unserer Mitglieder Suva, SIX und Mobiliar. Wir danken allen Panelist:innen, die mit ihrer Teilnahme mitgeholfen haben, die Digitalisierung in den politischen Fokus zu bringen:
Luzern: Damian Müller (FDP), Riccarda Schaller (GLP), Rahel Estermann (Grüne). Fachreferate: Daniel Roscher (Suva), Stefan Hunziker (LUKS Gruppe) Zürich: Min Li Marti (SP), Ivette Djonova (FDP), Tobias Weidmann (SVP), Nicola Forster (GLP). Fachreferat: Jochen Dürr (SIX Group) Bern: Reto Nause (Mitte), Melanie Mettler (GLP), Jakub Walczak (SP). Fachreferat: Christian Zeller (Die Mobiliar)
Die Arbeitsgruppe „EU-Digitalpolitik“ von digitalswitzerland fordert, dass die Schweiz auch in digitalen Fragen eine gezieltere und bewusstere Diskussion über ihr Verhältnis zur Europäischen Union führen soll. Denn letztlich geht es um Standortvorteile, ein reibungsloses Wirtschaften für Schweizer Unternehmen in der EU, sowie die Konnektivität und Kompatibilität mit allen wichtigen digitalen Märkten und Systemen Europas und der ganzen Welt.
Dieses Diskussionspapier sowie die dafür zuständige Arbeitsgruppe entstanden zwischen Ende April und Anfang August 2023 und folgten aus der Festlegung von thematischen Schwerpunkten im Rahmen eines Strategie-Workshops des Public Affairs Committee von digitalswitzerland vom 12. Januar 2023.
In der Sondersession 2023 wurden zahlreiche für digitalswitzerland relevante Geschäfte behandelt. Vorstösse aus den Themenbereichen Gesundheit, Jugendschutz, kritische Infrastrukturen und Verteidigung zählen dazu.
Die Annahme der Motion „Schutz der kritischen Infrastruktur vor Einflussnahmen anderer Staaten“ ist hervorzuheben. digitalswitzerland steht für einen offenen Technologie- und Dienstleistungsmarkt im ICT-Bereich ein und bedauert den Entscheid des Nationalrats, die Motion angenommen zu haben, und somit nicht der Empfehlung des Bundesrats gefolgt zu sein.
Titel des Geschäfts:Masterplan zur digitalen Transformation im Gesundheitswesen. Nutzung von gesetzlichen Standards und bestehenden Daten Um was es geht:Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament zur Umsetzung der Motion Ettlin 21.3957 „Digitale Transformation im Gesundheitswesen. Rückstand endlich aufholen!“ einen konkreten Masterplan vorzulegen, der die zeitlichen und inhaltlichen Digitalisierungsziele verlässlich darlegt und aufzeigt, wie sie erreicht werden sollen. Status: Der Nationalrat (Zweitrat) hat die Motion angenommen, inklusive der Änderung, dass der Bundesrat beauftragt wird, für das digitale Management von Versorgungsengpässen bei Humanarzneimitteln bestehende Daten und Datenbanken zu nutzen und dafür eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Das Anbringen und die Überprüfung von Sicherheitsmerkmalen und -Vorrichtungen muss vom Bundesrat ebenfalls für obligatorisch erklärt werden. Haltung digitalswitzerland: digitalswitzerland hat sich vorgängig für die Motion ausgesprochen und begrüsst die Annahme.
Schutz von kritischen Infrastrukturen
Titel des Geschäfts:Schutz der kritischen Infrastruktur vor Einflussnahmen anderer Staaten Um was es geht: Die Motion (Kategorie IV) fordert den Bundesrat dazu auf, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, die die kritische ICT-Infrastruktur vor Einflussnahmen anderer Staaten schützt. Die Verwendung von ICT-Komponenten soll verboten werden können, wenn der Anbieter direkt oder indirekt von der Regierung eines anderen Staates kontrolliert wird, besonders, wenn es sich um autokratische Regierungen handelt. Status: Annahme durch Nationalrat, Behandlung im Zweitrat Haltung digitalswitzerland: digitalswitzerland steht für einen offenen Technologie- und Dienstleistungsmarkt im ICT-Bereich ein und bedauert den Entscheid des Nationalrats, die Motion angenommen zu haben, und somit nicht der Empfehlung des Bundesrats gefolgt zu sein.
Digitale Unterhaltungsprodukte und Konsumentenschutz
Titel des Geschäfts:Schutz vor Zusatzfunktionen in Videospielen (Mikrotransaktionen) Um was es geht:Das Postulat beauftragt den Bundesrat, in einem Bericht darzulegen, welche verschiedenen Arten der Mikrotransaktionen besondere Gefahren für Abhängigkeit und Suchtverhalten bergen. Zudem soll aufgezeigt werden, mit welchen Mitteln der Bund diesen Gefahren gegebenenfalls entgegenwirken kann. Status:Der Nationalrat hat das Postulat angenommen. Haltung digitalswitzerland:digitalswitzerland hat sich vorgängig für das Postulat ausgesprochen und begrüsst die Annahme.
Sicherheitspolitik
Titel des Geschäfts:Innovation im Sicherheitsbereich fördern Um was es geht:Die Motion reiht sich in eine Serie von jüngst eingereichten Vorstössen ein, die im Zusammenhang mit der angespannten Weltlage und dem Krieg in der Ukraine einen stärkeren Fokus auf Innovation im Sicherheitsbereich fordern. Die Liste der Forderungen beinhaltet auch die Cybersicherheit. Status:Der Nationalrat hat die Motion angenommen. Haltung digitalswitzerland:digitalswitzerland hat sich vorgängig für die Motion ausgesprochen und begrüsst die Annahme.
Die Frühjahrssession 2023 brachte die digitale Agenda von digitalswitzerland in wichtigen Bereichen einen grossen Schritt weiter. Nebst vielen behandelten Vorstössen mit Digitalbezug nahmen auch grosse Gesetzesvorlagen wie das EMBAG und das geänderte Informationssicherheitsgesetz (ISG) wichtige Hürden. Die Themen Cybersecurity und Kritische Infrastrukturen, Künstliche Intelligenz, nationale Digitalisierungsförderung und Arbeitsmarkt stehen für digitalswitzerland im Fokus.
Basierend auf dem Feedback unserer Mitglieder hat die Geschäftsstelle Änderungen im Sessionsrückblick vorgenommen. Die Geschäfte, die digitalswitzerland besonders eng begleitet hat, werden hervorgehoben und thematisch gebündelt. Weitere Geschäfte mit Digitalbezug finden Sie hier verlinkt.
Nationale Digitalisierungsförderung
Digitalisierung durch Leuchtturmprojekte landesweit voranbringen
Titel Geschäft:Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) Um was es geht: Das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behörderaufgaben (EMBAG) sieht vor, dass im öffentlichen Sektor, folgende Prinzipien realisiert werden: Open Government Data, offene Standards sowie Open Source. Des Weiteren ermöglicht das EMBAG die Anschubfinanzierung von Public-Private Digitalisierungsprojekten von öffentlichem Interesse. Das EMBAG birgt dank seinem Leuchtturmprojekt-Ansatz (Art. 17) für digitalswitzerland und seine Mitglieder grosses Potential für Impact-getriebene Projekte. digitalswitzerland ist mit der Verabschiedung des Gesetzes gänzlich zufrieden und einverstanden. Status: Durch beide Räte verabschiedet. Das EMBAG wurde aus der Liste der geplanten Vernehmlassungen 2023 entfernt. Wir gehen der Sache nach. Haltung digitalswitzerland: digitalswitzerland hat das EMBAG seit seiner Entstehung eng begleitet und stets unterstützt. Gemeinsam mit anderen Organisationen hat digitalswitzerland 17 Projektsteckbriefe zuhanden des Artikels 17 der Bundeskanzlei geschickt, um das Bedürfnis nach vertrauensbildenden Public Private-Partnership Projekte aufzuzeigen.
Künstliche Intelligenz
Rechtssicherheit und Innovation bei KI sichern
Titel Geschäft:Rechtslage Künstliche Intelligenz – Unsicherheiten klären, Innovation fördern! Um was es geht: Das Postulat „Rechtslage Künstliche Intelligenz – Unsicherheiten klären, Innovation fördern!“, eingereicht von Nationalrat und digitalswitzerland-Vizepräsident Marcel Dobler, ist ein wichtiger Beitrag zu einer proaktiven und vorausschauenden regulatorischen Begleitung von Künstlicher Intelligenz (KI). Die Schweiz braucht kein starres KI-Gesetz, aber das enorme Potenzial von KI erfordert eine Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Unternehmen so frei wie möglich an Innovationen arbeiten können. digitalswitzerland hat dieses Vorhaben unterstützt und setzt sich auch künftig für ein smartes regulatorisches Umfeld im Sinne von „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ ein. Status: im Rat noch nicht behandelt. Haltung digitalswitzerland: digitalswitzerland unterstützt das Postulat.
Kritische Infrastrukturen & Sicherheitsfragen
ISG: Zu wichtig, um unpräzis zu sein
Titel Geschäft:Informationssicherheitsgesetz ISG. Änderung (Einführung einer Meldepflicht für Cyberangriffe auf kritische Infrastrukturen) Um was es geht:Das neue Informationssicherheitsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein für die Cybersicherheit der Schweiz. Es ist zu begrüssenswert, da es dank der Meldepflicht für Cyberangriffe ermöglicht, ein viel schärferes Lagebild der Schweiz zu bekommen. digitalswitzerland sprach sich in seiner Stellungnahme vom 18. März 2023 für das Informationssicherheitsgesetz mitsamt den vom Nationalrat geforderten Änderungen aus, fordert aber mehr Präzision. Dem Unterschied zwischen Cyberangriffen und Schwachstellen wird in der momentanen Vorlage zu wenig Rechnung getragen. Diese fehlende Trennschärfe stellt auch die Sinnhaftigkeit einer Meldefrist von 24 Stunden und die harten Sanktionen für säumige Unternehmen infrage. Status:Änderungen angenommen durch Erstrat. Empfehlung digitalswitzerland: digitalswitzerland unterstützt das Gesetz, fordert aber, dass Verbesserungen und Präzisierungen sowie weitere Abklärungen vorgenommen werden (siehe unsere Stellungnahme).
„Inländervorrang“ bei digitaler Infrastruktur ist nicht zielführend
Titel Geschäft:Beschaffungen von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schweiz zum Schutz der Bevölkerung Um was es geht:Die vorgelegte Motion “Beschaffungen von Informations- und Kommunikationstechnologien in der Schweiz zum Schutz der Bevölkerung”in ihrem Originaltext verfolgt zwar gute Absichten, indem sie die Souveränität der Schweiz stärkt und inländische Anbieter bevorzugen möchte. Je nach Bereich werden für die Verteidigung kritische Technologien aber kaum oder gar nicht in der Schweiz hergestellt. Eine Bevorzugung von schweizer Unternehmen hätte also gegebenenfalls Einbussen bei der Qualität zur Folge, und liefe in solchen Fällen den Sicherheitsinteressen des Landes zuwider. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion bereits festgehalten hat, ist zudem ein Vorrang unter Bedingungen schon heute möglich. Die bestehenden Rechtsgrundlagen müssen also nicht geändert werden. Vielmehr sollte der Beschaffungsprozess konsequent darauf ausgerichtet werden, dass, wenn immer machbar, Schweizer Firmen bevorzugt werden. Zu guter Letzt ist es denkbar, dass bei einer Annahme der Vorlage ohne Änderung zusätzlicher bürokratischer Aufwand entstünde: Ausschreibeverfahren müssten neu aufgegleist, Ausnahmeregelungen neu festgelegt und Kontrollmechanismen zur Einhaltung eingesetzt werden. Status: Annahme im Nationalrat im ursprünglichen Wortlaut. Haltung digitalswitzerland: digitalswitzerland unterstützt die Motion in der vom Ständerat abgeänderten Version.
Schützenswerte Daten – erste Schritte in die richtige Richtung
Titel Geschäft:Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz Um was es geht:Die Motion verlangt Kriterien zur Bestimmung besonders schützenswerter Daten, allerdings nur für die Infrastruktur des Bundes. Ein wichtiges Anliegen, da die Gestaltung der Speicherinfrastruktur für diese Daten durch Schweizer Unternehmen umgesetzt werden soll. Die Motion lässt allerdings Kriterien für schützenswerte Daten der Privatwirtschaft aus. Status:Motion wird im Zweitrat behandelt. Haltung digitalswitzerland: digitalswirtzerland erachtet die Motion als äusserst wichtig, weist aber darauf hin, dass der Geltungsbereich nur auf den Bund beschränkt ist und daher für die Wirtschaft Unsicherheiten bestehen. Das Geschäft wird aufmerksam weiterverfolgt.
Arbeitsmarkt
Ausländische Absolventen: Pipeline gegen den Fachkräftemangel
Titel Geschäft:Ausländer- und Integrationsgesetz: Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss Um was es geht:Die vom Nationalrat beschlossene Version weicht insofern leicht vom Entwurf ab, als dass die Bestimmungen gelockert wurden. So sind nun auch Post-Doc-Stellen explizit erwähnt. Bei der Erwerbstätigkeit muss es sich um eine „qualifizierte Erwerbstätigkeit mit Bezug zum Hochschulabschluss“ handeln, die Bedingung dass die Erwerbstätigkeit von „hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist“, ist fakultativ. Status: Beschluss des Nationalrats weicht vom Entwurf ab. Haltung digitalswitzerland:digitalswitzerland hat vor einem Jahr bereits Stellung zu diesem Geschäft bezogen und fordert eine rasche Umsetzung.
Weitere Geschäfte mit Digitalbezug finden sie hier.
In der Frühjahrssession werden 18 Geschäfte behandelt, die für digitalswitzerland bedeutsam sind. Zwei der Trendthemen sind kritische Infrastrukturen und Cyberkriminalität – zu beiden Themenblöcken sind mehrere Vorstösse eingereicht worden.
Unverändert an oberster Stelle auf der Prioritätenliste von digitalswitzerland steht das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG), welches dank seinem Leuchtturmprojekt-Ansatz (Art. 16a) für digitalswitzerland und seine Mitglieder grosses Potential für Impact-getriebene Projekte birgt. Es wird voraussichtlich in der Frühlingssession in beiden Räten behandelt. Dabei werden (hoffentlich) die letzten Differenzen bereinigt, so dass die Vernehmlassung der Verordnung zum EMBAG wie geplant im April starten kann.
Geschäfte im Ständerat
Die Motion „Mehr Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz“ verlangt Kriterien zur Bestimmung besonders schützenswerten Daten, allerdings nur für die Infrastruktur des Bundes. Ein wichtiges Anliegen, da die Gestaltung der Speicherinfrastruktur für diese Daten durch Schweizer Unternehmen umgesetzt werden soll. Die Motion lässt Kriterien für schützenswerte Daten der Privatwirtschaft aus und kann so potentiell zu Unsicherheiten führen. Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion, daher sollte diesem Geschäft hohe Aufmerksamkeit zukommen.
Mit der Motion „Strategie der Schweiz zu Sicherheit und Verteidigung“ kann erwartet werden, dass die Cybersicherheit weiter an Prominenz in der schweizerischen Sicherheitspolitik gewinnen wird. Sie wird zur Annahme empfohlen und sollte daher von digitalswitzerland begrüsst werden.
Im Themenbereich „Kritische Infrastruktur“ soll auch der Motion „Zeitgemässe Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen“ Beachtung geschenkt werden. Sie fordert eine Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung, zwischen Kantonen und der Zusammenarbeit mit privaten Eigentümern kritischer Infrastrukturen.
Nimmt man die Diskussionen um die Strommangellage und die damit zusammenhängenden Verordnung als weiteren Gradmesser, so ist festzustellen, dass die Frage, wie kritisch und schützenswert die IKT-Infrastruktur ist, aus Sicht digitalswitzerland, noch nicht zufriedenstellend beantwortet ist. Wir setzen uns dafür ein, dass Bern sich der Relevanz der Frage bewusst wird.
Ein weiterer wichtiger Vorstoss ist die Motion „Digitale Buchführung erleichtern“, welche, ähnlich zur Motion Silberschmidt, administrative Hürden bei der Unternehmensführung für KMU abbauen will und daher begrüssenswert ist.
Das Elektronische Patientendossier erhält dank Interpellation „Booster für das elektronische Patientendossier“ wichtige Klärungen. Da digitalswitzerland das Thema Digital Health zur strategischen Priorität erklärt hat und eine Vernehmlassungsantwort zur umfassenden Revision des EPDG geplant ist, ist dieses Geschäft zu begrüßen.
Das Postulat „Strategie Digitale Souveränität der Schweiz“ soll den Bundesrat beauftragen, Bericht zu erstatten, wie er „Digitale Souveränität“ für die Schweiz definiert. Dies wirft wichtige Ordnungspolitische Fragen auf und wird die bereits laufenden Bestrebungen des Bundes zusammenbringen. Des Weiteren soll die Schweiz laut Postulat und anderen Vorlagen (siehe Motion Glanzmann-Hunkeler weiter unten) ausländische Abhängigkeiten (gerade in den hoch sensiblen Bereichen wie z. B. der Landesverteidigung oder des Finanz- und Versicherungswesen) verringern. Verlangt werden koordinierte Sofortmassnahmen, welche über die bisherigen Anstrengungen (z.B. Digitaltage, Startup-Förderungen und punktuelle Investitionen) hinausgehen. Die Schweiz soll sich überdies auch international an europäischen Lösungen zur Verbesserung der digitalen Souveränität beteiligen.
A propos: Im Thema Digitale (Selbst)Souveränität hat sich digitalswitzerland seit mehreren Jahren bereits erfolgreich als Thought Leader positioniert (z.B. mit dem E-ID-Whitepaper).
Neben der kritischen Infrastruktur ist im Bereich Cybersicherheit auch die Bekämpfung von Cyberkriminalität, besonders der Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch, ein Thema dieser Session. Drei Vorlagen, die Motionen Bulliard-Marbach, Feri und die parl. Initiative Regazzi, wurden eingegeben, allerdings wieder aus dem Sessionsprogramm entfernt. Das Thema Kinderschutz im Netz bleibt im öffentlichen Diskurs aber präsent und wird überparteilich getragen. Gleichzeitig sind bei Fragen der Online-Überwachung und Instrumenten wie Netzsperren wichtige technische und politische Debatten zu führen.
Geschäfte im Nationalrat
Im Nationalrat wird die Standesinitiative „Internetgiganten sind zu besteuern“ behandelt. Verlangt wird, dass die Schweiz sich den EU-Ländern anschliessen soll, welche bestrebt sind, den Umsatz der Internetgiganten (GAFAM-BATX) zu besteuern. Mit den Einnahmen soll u. a. ein Fonds geschaffen werden, um die Entwicklung von Nahversorgungsprojekten und die lokale Wirtschaft zu fördern (Aufwertung der regionalen Produkte, Unterstützung des lokalen Konsums usw.). Der Ständerat hat im März 2022 der Initiative keine Folge gegeben, genau wie die Kommission des Nationalrates für Wirtschaft und Abgaben im November 2022. Aus diesem Grund und wegen den andauernden Diskussionen um die Verteilung zwischen Kantonen und Bund der Mehreinnahmen wegen der anfallenden OECD-Besteuerung gehen wir davon aus, dass der Nationalrat der Initiative keine Folgen geben wird.
Die Motion Bischof fordert ein Instrument zur transparenteren Berechnung der Kosten für den Treibstoffverbrauch. Ein solches Instrument ist zu begrüssen, da es dem Open-Data-Ansatz nachkommt, welcher Wettbewerbs- und innovationsfördernd ist.
Das Notariatsdigitalsierungsgesetz ist grundsätzlich begrüßenswert, da es dem Abbau bürokratischer Hürden mithilfe von digitalen Instrumenten dienlich ist. Bei der Einrichtung von Zentralregistern ist jedoch Vorsicht geboten, da diese einem erhöhten Risiko von Cyberangriffen ausgesetzt sind.
Das neue Informationssicherheitsgesetz ist hochrelevant und birgt neben vielen guten Komponenten (z.B. bessere Resilienz durch Informationsaustausch zu Cyberangriffen) auch Risiken, besonders, wenn es um die Angedrohten Sanktionen beim Verstreichen der Meldefrist geht. Digitalswitzerland hat bereits eine Vernehmlassungsantwort verfasst und koordiniert sich mit dem Cyber Security Committee über das weitere Vorgehen. Dem Geschäft ist mit Wohlwollen zu begegnen, eine weiterführende Diskussion ist aber notwendig. Korrekturen, die den Unternehmen mehr Spielraum geben, sind erstrebenswert.
Die Motion Glanzmann-Hunkeler fordert einen „Inländervorrang“ bei der Beschaffung von Cyber-Lösungen. Falls ein solcher Vorrang gemäss Änderungsantrag des Ständerats – mit dem Wortlaut „unter der Berücksichtigung geltender Bestimmungen“ – ausgelegt werden soll, ist die Wirkung der Motion äusserst gering. Würde der Nationalrat nicht auf die Änderung eingehen und am ursprünglichen Wortlaut festhalten, könnte ein derartiger Inländervorrang den Wettbewerb um die beste Lösung behindern und folglich den Sicherheitsbedürfnissen von Schweizer Unternehmen und des Bundes zuwiderlaufen.
Die parlamentarische Initiative „Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice“ verlangt, dass für Arbeitnehmer:innen, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selber festsetzen können, sich der Zeitraum, in welchem gearbeitet werden darf, neu auf 17 Stunden erstreckt. Auch soll im Gesetz festgehalten werden, dass gelegentliche Arbeitsleistungen von kurzer Dauer die Ruhezeit nicht unterbrechen. Keine Bewilligung soll für Sonntagsarbeit erforderlich sein für Arbeitnehmer:innen, die ihre Arbeitszeiten zu einem namhaften Teil selbst festsetzen und an ihrem Wohnort erbracht werden können. Die Initiative ist als arbeitsrechtliches Instrument zur Flexibilisierung und Digitalisierung der Arbeitswelt zu begrüssen.
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