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Scale-Up Bootcamp: Industrial Tech

Die parlamentarische Gruppe Parldigi bringt Mitglieder des National- und Ständerats zusammen, um die Digitalisierung in der Schweiz voranzutreiben. digitalswitzerland ist stolzer Unterstützer von Parldigi. Gemeinsam mit den parlamentarischen Gruppen bieten wir Plattformen für Fachgespräche mit Wirtschaft und Wissenschaft und bringen wichtige Anliegen der Digitalisierung in die parlamentarische Debatte ein.

Parlamentarische Gruppe

Parldigi

Parldigi

Die 2009 gegründete parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit setzt sich ein für den digital nachhaltigen Umgang mit Wissensgütern mittels parlamentarischer Vorstösse, Dinner Anlässen, Open Hearings, Medienmitteilungen sowie Blog-Einträgen.

Parldigi

Parldigi

Die 2009 gegründete parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit setzt sich ein für den digital nachhaltigen Umgang mit Wissensgütern mittels parlamentarischer Vorstösse, Dinner Anlässen, Open Hearings, Medienmitteilungen sowie Blog-Einträgen.

Sessionsanlässe

Gemeinsam mit parlamentarischen Gruppen wie Parldigi führen wir regelmäßig Sessionsanlässe zu aktuellen Themen der Digitalpolitik durch. Die Informations- und Netzwerkveranstaltungen bieten eine wichtige Plattform für den Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Die Einladung zu den Veranstaltungen richtet sich ausschliesslich an Politiker:innen, Vertreter:innen der Verwaltung und unsere Mitglieder. Die Veranstaltungen finden in der Regel in Bern statt und werden in deutscher Sprache abgehalten.

Rückblick auf vergangene Veranstaltungen


Es wurden einige Sessionsanlässe in Kooperation mit der parlamentarischen Gruppe ePower durchgeführt.

ePower-Sessionsanlass vom 1. März 2022
Unabhängigkeit bei grösstmöglicher Sicherheit in der Cybersicherheit – ein Dilemma?
Rückblick lesen

ePower-Sessionsanlass vom 28. September 2021
Regulierung des Internets: Zwischen gesellschaftlicher Verantwortung, Zensur und Machbarkeit
Rückblick lesen

digitalswitzerland-Sessionsanlass, Montag, 14. Juni 2021
Kann die Schweiz digital? Lehren aus der Krise
Rückblick lesen

Die neu gegründete Parlamentarische Gruppe Weiterbildung setzt sich für ein innovatives und allen zugängliches Weiterbildungssystem ein. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie so die digitale Transformation produktiv gemeistert werden kann.

In der Sommersession 2019 hat sich die parteipolitisch breit abgestützte parlamentarische Gruppe Weiterbildung gesucht und gefunden. Das Co-Präsidium teilen sich die Nationalratsmitglieder Matthias Aebischer (SP, BE), Philipp Kutter (CVP, ZH), Rosmarie Quadranti (BDP, ZH), Maya Graf (GP, BL), Christoph Eymann (LDP, BS) und Isabelle Chevalley (GLP, VD). Ziel der Gruppe ist es, pressierende weiterbildungspolitische Themen aufzugreifen und politische Entscheide vorzubereiten. Dazu gehört insbesondere auch die Frage, welche Rolle Weiterbildungen in der digitalen Transformation übernehmen können und müssen.

Es ist eine oft angeführte Binsenweisheit: die voranschreitende Digitalisierung verändert die Anforderungen an das Kompetenzportfolio Erwerbstätiger grundsätzlich und stetig. Gemäss Digitalisierungsexperten wie Joël Luc Cachelin verläuft der Digitalisierungsprozess exponentiell, und gewinnt somit laufend an Geschwindigkeit und Einfluss. Das ist einer der entscheidenden Gründe, warum Erwerbstätige sich ebenfalls fortlaufend an diese Entwicklung anpassen und neue Kompetenzen aneignen sollten.

Der Tenor nahezu aller Studien, die sich den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt (zuletzt der OECD Outlook „The Future of Work“) widmen, ist die Feststellung, dass lebenslanges berufliches Lernen immer essentieller werde. Wer sich beruflich nicht laufend weiterbilde, gehöre bald zu den „Digitalisierungsverlierern“ und sei stark gefährdet, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden. Diese Erkenntnis betrifft Erwerbstätige in praktisch allen Branchen und auf allen Stufen. Kurzum: Unternehmen, die nicht in die Weiterbildung investieren, setzen ihre Wettbewerbsfähigkeit aufs Spiel.

Die parlamentarische Gruppe Weiterbildung ist vor diesem Hintergrund mit folgenden Fragen konfrontiert: Wie muss der Staat auf diese Beobachtungen und Entwicklungen reagieren? Welche Massnahmen können helfen, um die Weiterbildung gezielt zu fördern? Oder reagiert die Wirtschaft eigenständig und erhöht die eigenen Investitionen in Weiterbildungsmassnahmen deutlich?

Wie der Bildungsbericht 2018 zeigt, ist letzteres bisher nicht der Fall. Die Schweizer Unternehmen sind der Digitalisierung (und anderen Entwicklungen des Arbeitsmarktes) in den letzten 20 Jahren nicht mit signifikant erhöhten Weiterbildungsinvestitionen begegnet. Sie investieren ausserdem weiterhin sehr selektiv in ihre Mitarbeitenden. In kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird nur rund ein Drittel der Mitarbeitenden in Weiterbildungswünschen unterstützt, in grossen Unternehmen ist es lediglich etwas mehr als die Hälfte.

Die Zahlen des BFS zeigen zudem, dass Erwerbstätige (weiterhin) oft nicht bereit sind, die selektive Weiterbildungstätigkeit ihrer Arbeitgeber durch eigene Investitionen in die berufliche Weiterbildung zu kompensieren. Nur 5% der Erwerbstätigen, die nicht von ihren Arbeitgebern unterstützt werden, nehmen selbstfinanziert an beruflichen Weiterbildungen teil. Das im neuen Weiterbildungsgesetz so hoch gehaltene Prinzip der Eigenverantwortung funktioniert in der beruflichen Weiterbildung also noch nicht.

Die Bundesbehörden waren in den letzten Jahren jedoch nicht untätig. Seit der Einführung des Weiterbildungsgesetzes 2017 unterstützt der Bund die Kantone im Bereich der Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener und setzt zudem einen Förderschwerpunkt zur Stärkung der Grundkompetenzen am Arbeitsplatz um. Im Rahmen der Strategie Berufsbildung 2030 werden darüber hinaus Massnahmen zur Stärkung der Berufs-, Studien und Laufbahnberatung erarbeitet. Am 15. Mai dieses Jahres hat der Bundesrat zudem Initiativen für ältere Arbeitnehmende beschlossen. Er will unter anderem eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Personen ab 40 Jahren ermöglichen.

Alle diese Vorhaben sind positiv zu werten. Aber es muss die Frage erlaubt sein, ob diese vor dem Hintergrund der strukturellen Veränderungen, welche die Digitalisierung mit sich bringt, genügen. Vor allem, weil die Wirtschaft in den letzten zehn Jahren von einer starken Konjunktur und tiefer Arbeitslosigkeit profitiert hat. Was passiert, wenn die Wirtschaft in eine Rezession abrutscht? Aktuell verdichten sich die Zeichen für einen solchen Abschwung.

Kurzum: Weiterbildung ist einer der entscheidenden Wettbewerbsfaktoren für die Schweizer Volkswirtschaft. Er führt dazu, dass das vorhandene Lern- und Leistungspotential optimal genutzt wird. Die parlamentarische Gruppe Weiterbildung tritt also rechtzeitig auf den Plan.

Von Bernhard Grämiger, Schweizerischer Verband für Weiterbildung (SVEB)

Eine grundlegende Infrastruktur für sichere Online-Geschäfte zu schaffen, war ein Prozess von fast 20 Jahren. Nun ist die Zeit reif für eine staatlich anerkannte E-ID, denn es ist auch für die Schweizer Volkswirtschaft wichtig, dass deren Einführung nicht unnötig verzögert wird. Beide Kammern des Schweizer Parlaments, d.h. National- und Ständerat, haben das Bundesgesetz zur E-ID mit deutlicher Mehrheit angenommen und die Schlussabstimmung ist für kommenden Herbst vorgesehen. Es gibt weiterhin kritische Stimmen, wobei deren Argumente weitgehend auf Missverständnisse zurück zu führen sind.

Die häufigsten vier Missverständnisse zur E-ID

Missverständnis Nr. 1: Die E-ID ist ein Projekt in privater Trägerschaft

Richtig ist: Die Daten werden vom Staat herausgegeben – und damit auch die E-ID. Die Privaten stellen lediglich die technologische Grundlage für die E-ID zur Verfügung und stellen sicher, dass die E-ID auch im täglichen Leben einfach und sicher genutzt werden kann.

Es ist unbestritten, dass es eine staatlich anerkannte E-ID braucht, um sichere Online-Dienstleistungen beziehen zu können. Denn für Internet-Transaktionen, die eine staatlich anerkannte Identifikation voraussetzen, wie zum Bespiel der Abschluss eines Versicherungsvertrags oder die Bestellung eines Strafregisterauszugs, sind sogenannte Social-Logins z.B. Google-ID, nicht ausreichend.

Im aktuellen Gesetzesentwurf ist eine Aufgabenteilung zwischen dem Staat und Privaten vorgesehen. Private Unternehmen sollen gemäss dem zugrundeliegenden Modell zwar die Aufgabe übernehmen, die technische Infrastruktur bereitzustellen und das Ökosystem aufzubauen sowie – stets im Auftrag der Inhaberinnen und Inhaber von E-ID– die Daten abzugleichen. Es ist aber der Bund, der diese privaten Anbieter anerkennt und beaufsichtigt. Und insbesondere ist es ausschliesslich der Bund, der die eigentliche persönliche E-ID, die nichts anderes ist, als ein gesetzlich geregelter Datensatz, erstellt. So gesehen ist und bleibt der Bund alleiniger Herausgeber der E-ID.

Missverständnis Nr. 2: Die Daten werden von Privaten gesammelt, ausgewertet und monetarisiert

Richtig ist: Der Datenschutz steht auch bei der E-ID an erster Stelle. Eine absolute Sicherheit gibt es leider nie. Aber es wurden geeignete Rahmenbedingungen formuliert, um das Risiko des Datenmissbrauchs weitestgehend zu minimieren. Und: Der schweizerische Datenschützer war von Beginn an eingebunden. Das Datenschutzgesetz ist in seiner strengsten Form für die E-ID garantiert.

Nicht nur haben die Nutzerinnen und Nutzer jederzeit die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und entscheiden selbst, wem sie was und wann bekannt geben wollen. Die im E-ID-Gesetz formulierten Vorschriften gehen zum Teil sogar über das Datenschutzgesetz hinaus. So ist es per Gesetz nicht möglich, Daten zu sammeln und Persönlichkeitsprofile zu erstellen: die Daten müssen nach sechs Monaten gelöscht und Transaktions- und Personendaten müssen getrennt gehalten werden, um Rückschlüsse zu verunmöglichen. Es ist überdies gesetzlich verboten, Daten weiter zu geben, geschweige denn, diese zu verkaufen.

Missverständnis Nr. 3: Bei der E-ID handelt es um einen digitalen Pass

Richtig ist: Die E-ID berechtigt nicht zum Reisen oder zum Grenzübertritt. Bei der E-ID handelt es sich um ein qualifiziertes Login, mit dem man sich im Internet bei Online-Geschäften sicher ausweisen kann.

Die E-ID dient somit nicht der Ausweisung der eigenen Staatsbürgerschaft beim Grenzübertritt. Und es werden deswegen auch keine Passbüros abgeschafft. Die E-ID ist kein elektronischer Pass im staatsbürgerlichen Sinne.

Missverständnis Nr. 4: Anonyme Nutzung im Internet wird nicht mehr möglich sein

Richtig ist: Nicht bei jeder Nutzung werden E-ID Daten geteilt, es gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit.

Weitere Verzögerungen bei der Einführung des Gesetzes sind unbedingt zu vermeiden

Es ist keine Frage, dass im Umgang mit Identitätsdaten grösste Vorsicht geboten ist. Bundesrat und Parlament haben mit viel Sachverstand ein ausgewogenes Gesetz erarbeitet, das dem Staat als Herausgeber der E-ID eine tragende Rolle zuschreibt, Sicherheits- und Datenschutzfragen umfassend berücksichtigt und dem aufgrund der raschen Entwicklungen in diesem Bereich dringenden und drängenden Bedürfnis von Privaten und Unternehmen nach einer sicheren Identifikation im Internet Rechnung trägt.

Die Schweiz darf diese Entwicklungen nicht verpassen. Packen wir die Chance: jetzt!

With this prestigious format, we provide our members with insights from selected keynote speakers on various topics related to digital transformation. The aim is to connect decision-makers from industry, academia, business and politics to support and drive change. In this context, the Swiss Digital Summit makes an important contribution to help shape and tackle the complex effects of digitalisation in Switzerland.